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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 76 für das Gebiet südlich der "Großen Gärtnerstraße", westlich der "Kleinen Gärtnerstraße" und östlich "Redderlohe" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2016-143 Aufstellung des B-Planes Nr. 76 für das Gebiet südlich der "Großen Gärtnerstraße", westlich der "Kleinen Gärtnerstraße" und östlich "Redderlohe" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Welk gibt grundsätzlich zu Bedenken, dass im Falle der Ausweisung von 3 neuen Baugebieten der Bedarf an Kindergartenplätzen entsteht, deren Finanzierung gesichert werden muss.

 

Der Bedarf an neuen Baugebieten wird in allen Fraktionen gesehen, daher empfiehlt der Bauausschuss der Stadtvertretung folgenden

 

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1)      r das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße und östlich der „Redderlohe“ in der Stadt Barmstedt soll der B-Plan Nr. 76 im Rahmen des § 13 a BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.

 

2)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu  machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3)      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-Stadtplanung ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.

 

4)      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5)      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:       7

Nein- Stimmen:   1

Enthaltungen:      1

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