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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 72 - Teilfläche A für das Gebiet südlich der Bahnlinie der AKN, östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert, dass der bisherige B-72 für eine bessere Planbarkeit in 2 Gebiete aufgeteilt werden soll. Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertetung für die Teilfläche A folgenden
Beschlussvorschlag:
1) Für das Gebiet südlich der Bahnlinie, östlich „Bornkamp“ und nördlich der „Düsterlohe“ soll der B-Plan Nr. 72 – Teilfläche A – aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-Stadtplanung ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
4) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:7
Nein- Stimmen:1
Enthaltungen:1
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