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Auszug - Erstellung eines Kanalkatasters
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Wortprotokoll |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Ausschussvorsitzender Alfred Marx besonders Herrn Jörn Grisard von der Ingenieurgemeinschaft Grisard und Pehl, der zunächst einmal den Begriff Kanalkataster erläutert. Es handelt sich bei dem Kanalkataster um ein Planwerk aller Schmutz- und Regenwasserleitungen in der Gemeinde, die zunächst einmal die Leitungen darstellen und zusätzlich zum Beispiel das Baujahr, den Zustand der Kanäle dokumentieren können. Bestimmte Leistungen dieses Katasters sind nach der SÜVO 2007 vorgeschrieben und weitere Leistungen kann die Gemeinde frei festlegen, um zum Beispiel auch für die Zukunft Planungssicherheit zu haben. Die Gemeinde Westerhorn hat hier den Vorteil, dass bereits etliche Unterlagen digital erstellt wurden während der Planung und Durchführung der Arbeiten zur zentralen Ortsentwässerung in Westerhorn. Zum zweiten erläutert Herr Jörn Grisard, wie eine Gemeinde so eine Aufgabe angehen könnte. Die Durchführung sollte möglichst von einem Büro durchgeführt werden, dass sowohl mit dem Bau, als auch mit der Vermessung befasst ist. Zu guter letzt weist Herr Grisard noch darauf hin, dass die Leistungen sowohl nach VOL als auch nach der VOF ausgeschrieben werden können. Während die VOL-Leistungen zu 100 % beschreibbar sein müssen, kann im Zuge der VOF-Schreibungen flexibler reagiert werden. Die Vorgaben hierzu liefert die Abwassertechnische Vereinigung mit ihrem Regelwerk sowie die SÜVO 2007 wie zum Beispiel die Kanalbefahrung, die alle 10 Jahre zu erfolgen hat. Diese Parameter können bei einer VOF-Vergabe flexibel von der Gemeinde festgelegt werden, so dass diese Vergabe nach Meinung von Herrn Jörn Grisard deutlich günstiger werden könnte. Er rechnet mit einem Preis zwischen 3,00 € und 5,00 € pro laufenden Mezeter für die Erstellung des Kanalkatasters. Herr Thomas Grafe möchte über die Vorgaben informiert werden und schlägt vor, nur das notwendigste in das Kanalkataster aufzunehmen. Er schlägt weiter vor, als Grundlage die vorhandenen Daten zu nehmen und alle 5 Jahre 50 % des Kanalnetzes zu filmen. Ausschussvorsitzender Alfred Marx schlägt die große Lösung vor, um zum einen verlässliche komplette Daten zu haben und diese dann auch für die Verwaltung für die Erfassung für die Doppik verwenden zu können.
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr spricht sich dafür aus, die heutigen Informationen als Information zur Kenntnis zu nehmen und bis zur nächsten Sitzung weitere Details zusammenzutragen, um dann einen Beschluss zu fassen. Wenn die Unterlagen soweit zusammengetragen worden sind, könnte der Ausschuss sich zu einem Arbeitsgespräch im Amtshaus zusammensetzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
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