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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Harry Unger verweist zunächst auf den Sachverhalt in der Vorlage. Auch für diesen Bereich hat das bereits für den B-Plan Nr. 12 der Gemeinde Westerhorn angesprochene Gespräch mit dem Sielverband Kremper Au Gültigkeit. Für diese Grundstücke hat der Verband den Planungen zugestimmt, wenn das Regenwasser in den auf der Wiese vorhandenen Graben eingeleitet wird und dadurch verlangsamt in die Verbandsgräben gelangt. Auf Nachfrage wird den Anwesenden mitgeteilt, dass eine Vermessung des Plangebietes in Kürze durchgeführt wird.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung und erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der „Dorfstraße“ westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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