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Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll |
Herr Dieckmann erläutert den Stand der Planung. Insbesondere weist er darauf hin, dass über den Faktor 1/1 oder 1/2 beim Waldausgleiches noch verhandelt wird. Die biologische Untersuchung hat keine schützenswerten Tier- oder Pflanzenarten ergeben und auch eine Bodenhygienische Untersuchung hat keine Probleme gefunden. Für die Gestaltung des B-Planes gibt es zur Zeit 3 Varianten. Bei diesen Varianten kann der erhöhte Bedarf an Flüchtlingswohnungen in Form von Wohnblocks berücksichtigt werden.
Auf Anfragen aus dem Ausschuss teilt Herr Dieckmann mit, dass
- Waldausgleichsfläche vorhanden ist, aber auch die Möglichkeit des Kaufes von Flächen beim Forst besteht
- Geh- Fahr und Leitungsrechte für die Stadtwerke eingetragen werden
- das vorhandene RRB für das anfallende Regenwasser ausreichend dimensioniert ist
- eine Notwendigkeit, das vorhandene Wasserschutzgebiet aufzuheben nicht gegeben ist
- eine Änderung des F-Planes wegen der vorgemerkten gewerblichen Nutzung nach
§ 13 BauGB für B-Pläne der Innenentwicklung nicht erforderlich ist
Frau Dresler regt an, sich frühzeitig mit der Namensgebung der Straße zu beschäftigen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung ,
- den Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der straße „am Wasserwewrk“, östlich „Nappenhorn“, westlich „Großendorfer Straße“ und nördlich „der Neue Weg“ und die Begründung in der vorliegenden Fassung zu billigen.
- Den Entwurf des Planes und die Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig dafür -
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