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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen: a) Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" und b) Teilbereich in der Gemeinde Bokel/Sportplatz im "Fasanenweg 35" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Münster erläutert die Vorlage.
Herr Delfs teilt mit, dass in der Vorlage zum Flächennutzungsplanänderung- Frühz. Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit: Abwägungsvorschlag ein zwei Bagatellfehler enthalten sind. In der Kopfzeile steht die Gemeinde Seestermühe und auf Seite 6 lautet es im ersten Satz „Teilfläche 1“ anstatt wie es richtig lauten müsste „Teilfläche 2“.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob diese Fehler Auswirkungen auf die Auslegung und die Benachrichtigung hat.
Beschluss:
- Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel / Sportplatz im“ Fasanenweg 35“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür (9)
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