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Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kooperation der Volkshochschulen der Städte Barmstedt und Elmshorn
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Döpke erläutert die Vorlage. Die Stadt Elmshorn beginnt mit den Vorarbeiten bereits in 2015; eine Zahlung erfolgt erst ab 2016. Frau Quoirin-Nebel fragt nach einer Rücktrittsklausel. Diese gibt es nicht. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren vereinbart, um dem Aufwand für die Vorbereitung der Zusammenarbeit mit einem längeren Entwicklungszeitraum gerecht zu werden. In § 7 ist eine Schlichtungsklausel enthalten, die bei Unstimmigkeiten letztlich die Kommunalaufsicht einbezieht.
Herr Johannsen fragt nach Einsparungsmöglichkeiten. 16.000 Euro werden an Personalkostenanteil an die Stadt Elmshorn gezahlt; diese werden in Barmstedt jedoch nicht eingespart. Herr Dieckmann erklärt, dass es zu einer Arbeitserleichterung führt, diese jedoch bereits heute durch neue Aufgaben wie z.B. den Schullastenausgleich aufgehoben wurden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten Barmstedt und Elmshorn über die Kooperation der Volkshochschulen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de