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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende stellt den Sachverhalt vor.
Frau Oestreich ergänzt, dass ein Teil der anstehenden Entschlammungskosten aus dem Sparbuch - Entschlammungsrücklage - zum Ausgleich des Haushaltes genutzt werden kann. Eine Überprüfung der Rücklagenhöhe erfolgt durch den Fachbereich Gebäude- und Flächenmanagement.
Herr Reimers erklärt, dass die Rücklagen für die Entschlammung zu nutzen sind.
Herr Kreimer merkt an, dass der Abwasserhaushalt nicht kostendeckend ist. Hier sollte ebenfalls eine Überprüfung durch den Fachbereich Gebäude- und Flächenmanagement erfolgen.
Des Weiteren teilt Herr Unger mit, dass die KiTa vom Kreis Pinneberg eine Abrechnung für 2013 erhalten hat. Hierdurch entsteht eine weitere Nachzahlung von ca. 12.000 EUR.
Beschluss:
Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015 gemäß dem Entwurf vom 01. September 2015 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:3
Nein- Stimmen:1
Enthaltungen:0
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