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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2015-200 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Ausschussvorsitzende stellt den Sachverhalt vor.

 

Frau Oestreich ergänzt, dass ein Teil der anstehenden Entschlammungskosten aus dem Sparbuch - Entschlammungsrücklage - zum Ausgleich des Haushaltes genutzt werden kann. Eine Überprüfung der Rücklagenhöhe erfolgt durch den Fachbereich Gebäude- und Flächenmanagement.

Herr Reimers erklärt, dass die Rücklagen für die Entschlammung zu nutzen sind.

Herr Kreimer merkt an, dass der Abwasserhaushalt nicht kostendeckend ist. Hier sollte ebenfalls eine Überprüfung durch den Fachbereich Gebäude- und Flächenmanagement erfolgen.

 

Des Weiteren teilt Herr Unger mit, dass die KiTa vom Kreis Pinneberg eine Abrechnung für 2013 erhalten hat. Hierdurch entsteht eine weitere Nachzahlung von ca. 12.000 EUR.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2015 gemäß dem Entwurf vom 01. September 2015 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:3

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

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