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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen: a) Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" und b) Teilbereich in der Gemeinde Bokel/Sportplatz im "Fasanenweg 35" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Anwesenden werden durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Harry Unger, anhand des Sachverhaltes in der Vorlage über den Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde des Amtes Hörnerkirchen informiert. Die vorgestellten Planzeichnungen und textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden eingehend beraten, Anregungen und Änderungswünsche werden nicht geäußert. Lediglich die Änderungen, die sich im Zuge der geänderten Planung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn ergeben, müssen bei Bedarf auch in den Planungen für diese F-Planänderung eingearbeitet werden.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
- Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel / Sportplatz im“ Fasanenweg 35“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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