Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Baumschutzsatzung der Stadt Barmstedt
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Axel Schmidt erläutert den Werdegang der Baumschutzsatzung vom Aufstellen eines Baumkatasters bis hin zum heutigen Entwurf der Satzung. Besonders im Hinblick auf den Wegfall des Schutzes der ortsbildprägenden Bäume durch das Landesnaturschutzgesetz ist ein Schutz dringend notwendig. Herr Schmidt präsentiert die Baumscheibe einer Eiche mit einem Durchmesser von ca. 45 cm. Er stellt klar, dass dieser Baum noch nicht unter den Schutz der Satzung fallen würde, jedoch bereits 90 Jahre alt ist.
Anschließend werden die einzelnen Paragraphen der Satzung verlesen und darüber diskutiert. Herr K-D Hansen möchte den Geltungsbereich geklärt wissen. Für B – Pläne soll der Schutz schon ab dem Aufstellungsbeschluss gelten.
Zu § 3 wird nachgefragt, welche Baumgruppen schon in die Liste aufgenommen wurden.
Zu § 4 erklärt Axel Schmidt, was eine nachhaltige Schädigung ist und wie beschnitten werden darf. Herr Saß erinnert z. B an Kopfweiden oder Kopflinden. Herr Raddatz teilt hierzu mit, dass dieser Rückschnitt nur an Bäumen ausgeführt werden sollte, die regelmäßig zurück geschnitten wurden. Aus einer alten Linde macht man keine Kopflinde mehr. Herr Saß teilt diese Meinung nicht.
Zu § 5 wird nachgefragt, ob sich dies mit den EU – Richtlinien deckt. Frau Karvink wird dies klären.
Zu § 6 (2) merkt Herr Saß an, dass er den zeitlichen Ablauf für die Genehmigung als zu lang ansieht. Es wird erläutert, dass es sich hierbei um das Fällen von Bäumen und nicht um den fachgerechten Rückschnitt handelt. Dieser ist natürlich ohne Genehmigung erlaubt. Herr Saß schlägt vor, die Genehmigung zur Fällung durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Herr Dittmer findet gerade die Entscheidung durch den Umweltausschuss als sehr positiv. Es wird die Frage gestellt, ob eine Betretung der Privatgrundstücke zur Überprüfungszwecken durch Angestellte der Verwaltung oder Mitglieder des Umweltausschusses gestattet ist. Dies wird durch die Verwaltung geprüft.
Beim § 8 wird darüber diskutiert, ob die 3000,- € als Bußgeld für widerrechtliches Fällen von Bäumen zusätzlich zu den Kosten der Neuanpflanzungen erhoben werden soll. Herr Dittmer führt aus, dass dies in die Hauptsatzung der Stadt Barmstedt mit aufgenommen werden muss, da dieser Paragraph sonst nicht rechtwirksam ist. Die Mittel sollen zweckgebunden verwendet werden. Hier widerspricht Herr K-D Hansen. Dies ist nicht möglich. Herr Raddatz vom Kreis gibt zu Bedenken, dass Bußgelder grundsätzlich vom Kreis eingezogen werden. Frau Karvink wird diese Punkte klären.
Bei der Liste der nach zu pflanzenden Bäume kommt es zu einer Diskussion darüber, wer zu Neuanpflanzungen herangezogen werden soll. Frau Schmidt und Herr Saß vertreten die Auffassung, dass Menschen, die ihr Leben lang Bäume im eigenen Garten gepflegt haben, durch die Forderung nach einer Neupflanzung zu hart bestraft würden. Frau Hackländer weist auf andere Städte und Gemeinden hin, die seit langem eine Baumschutzsatzung haben und es reibungslos läuft. Uneinigkeit besteht darüber, ob auch bei „Gefahr in Verzug“ nachgepflanzt werden muss. Frau Karvink erläutert, dass die Regelungen aus dem alten Landesnaturschutzgesetz von der Bevölkerung immer akzeptiert wurden. Frau Schmidt fragt nach, ob damals auch eine Pauschale von 150,- € für die Anpflanzung auf städtischen Grund bezahlt werden musste. Frau Karvink erklärt, dies sei nicht der Fall gewesen. Herr Steckmest fasst zusammen und schlägt einen Grundsatzbeschluss vor. Die hier angesprochenen Unklarheiten sollen auf einer Sondersitzung besprochen und geklärt werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Baumschutzsatzung nach Einarbeitung der hier besprochenen Änderungs- und Klärungspunkte zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76