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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bürgermeisterwahl 2006, hier: Ruhen des Amtes des Bürgervorstehers  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss

Betr

 

Herr Bürgervorsteher Nienstedt hat seinem Stellvertreter mit Schreiben vom 28. März 2007 mitgeteilt, dass er sein Amt als Bürgervorsteher ruhen lässt, bis die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl 2006 amtlich geklärt sind. Wie unter TOP 1 angekündigt, verliest Herr 1. stellvertretender Bürgervorsteher Pichon dieses an ihn gerichtete Schreiben:

 

Betr.: Ruhen meines Amtes als Bürgervorsteher

 

Sehr geehrter Herr Pichon,

 

in obiger Angelegenheit teile ich Ihnen als meinem Stellvertreter mit, dass ich die "formale" Verantwortung für alle Fehler übernehmen werde, die bei der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 26. März 2006 aufgetreten sein sollten. Mir sind diese zwar noch nicht bekannt, denn ich war nicht Beteiligter an der gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber mir wird ja schon kräftig die Verantwortung zugeschoben. Subjektiv habe ich mir allerdings absolut keine Fehlhandlungen oder Versäumnisse vorzuwerfen.

 

Als "ehrenamtlicher" Wahlleiter war ich in der verbitterten und teilweise schmutzigen Schlacht um die Stimmen einer der ganz wenigen "Neutralen" und habe mich entsprechend korrekt und absolut neutral verhalten, aber offenbar der einen Seite zu neutral, der anderen Seite nicht neutral genug. Dabei bin ich jedoch nicht bereit, in ein und derselben Sache zweimal leiden zu müssen. Noch habe ich die böse Ehrverletzung nicht verdaut, die mir bei der Auszählung der Stimmen im 1. Wahlgang dieser Wahl zuteil wurde, als es in der Presse hieß: "alle mußten den Raum des Wahlleiters verlassen, nur der Wahlkampfmanager des Bürgermeisters durfte bleiben". Es bedurfte eines monatelangen Kampfes, um eine Klarstellung und ein Dementi der Zeitung zu erreichen. Die gesundheitlichen Folgen dieser Demütigung habe ich noch heute zu tragen. Deshalb werde ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt - auch auf massive Vorverurteilungen hin - keine weitere Stellungnahme mehr abgeben, denn dann müßte ich vieles sagen, und zwar an beide Parteien. Das aber würde die absolut vergiftete Situation und die sich unversöhnlich gegenüber stehenden Gefolgschaften beider Kandidaten in dieser Stadt nicht beruhigen, sondern nur noch weiter anfachen. Barmstedt hat sich offenbar innerhalb kurzer Zeit von einer Stadt  jahrelangen "kommunalen Friedens" zu einer zweigeteilten Kommune entwickelt. Das ist für mich - nach 33 Jahren Tätigkeit in der Stadtvertretung - eine absolut betrübliche und traurige Feststellung. Dabei besteht das Leben in einer Gemeinschaft - einer Kleinstadt wie der unsrigen - doch wohl aus weit mehr als aus einer Bürgermeisterwahl. Wir müssen doch auch danach noch gemeinsam zusammen weiterleben können.

 

Da die Stadtvertretung mich ausdrücklich als Bürgervorsteher einstimmig zum "ehrenamtlichen" Wahlleiter für diese Bürgermeisterwahl bestimmt hat, bin ich derselben gegenüber - wegen möglicherweise festgestellter Fehler oder Mängel bei dieser Wahl - Rechenschaft dergestalt schuldig, dass ich von meinem Amt zurücktreten und gleichzeitig mein Amt als Stadtvertreter aufgeben werde, sobald die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Rechtskraft erwachsen sollte. Einen Schuldigen muss ja jede Sache haben, und wenn sie nur formaler Art oder wenn es auch der Falsche ist, sonst gibt es keine Ruhe!

 

Meine persönliche Konsequenz für den Moment ist, dass ich mein Amt als Bürgervorsteher gegenwärtig nicht mehr ausüben kann, sondern dasselbe bis auf weiteres ruhen lassen muss, bis die schweren Vorwürfe gegen mich amtlich geklärt sind. Angesichts der Tatsache, dass Herr Gercken, der bei dieser Wahl 50 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigt hat, und seine Mannschaft mir das Vertrauen entzogen haben, kann ich nicht so tun, als wenn nichts geschehen sei.

 

Einen Rücktritt zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss ich dagegen ausschließen, denn dann würde ich meine Neutralität aufgeben und der in I. Instanz unterlegenen Seite vorgreifen und diese wiederum vorverurteilen. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen!

 

Nicht schließen möchte ich meine Nachricht, ohne mich bei bei Ihnen persönlich und bei meiner Kollegin Schappe-Brabandt für die sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren zu bedanken.

 

Ihr Uwe Nienstedt, Bürgervorsteher

 

Herr Schönfelder verliest die nachfolgende Erklärung der FWB-Fraktion:

 

Herr Bürgervorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

wir alle haben soeben das Schreiben gehört, indem unser Bürgervorsteher Uwe Nienstedt das Ruhen seines Amtes begründet. Als wir erstmals von diesem Schritt erfuhren, waren wir sicherlich alle überrascht, ja vielleicht auch schockiert. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob dieser Schritt richtig sei oder nicht. Es ist seine Entscheidung, und diese haben wir zu respektieren, auch wenn sie für uns noch so schmerzhaft ist. Für ihn ist diese Angelegenheit erst recht schmerzhaft. Wie drückt er sich in seinem Brief aus: „Noch habe ich die böse Ehrverletzung nicht verdaut, die mir bei der Auszählung der Stimmen im 1. Wahlgang dieser Wahl zuteil wurde.“ Und weiter: „Die gesundheitlichen Folgen dieser Demütigung habe ich heute noch zu tragen.“ Und schließlich: „Dabei bin ich jedoch nicht bereit, in ein und derselben Sache zweimal leiden zu müssen.“

 

Wer den Menschen Uwe Nienstedt kennt, wird seinen Entschluss auch nachvollziehen können. Ich selbst kenne ihn seit meiner frühestens Jugendzeit, bin mit ihm Jahrzehnte privat und familiär, über den Sport und über die Politik verbunden. Dabei habe ich ihn als einen hochintelligenten Menschen mit einem ausgeprägten Rechtsempfinden und Rechtsbewusstsein kennen und schätzen gelernt, der immer für die Nöte seiner Mitmenschen ein offenes Ohr hatte. Er war und ist ein Mensch des Ausgleichs. Diese Charaktereigenschaften haben ihn weit über unsere Stadtgrenzen hinaus bekannt und beliebt gemacht. Seitdem er das Amt des Bürgervorstehers im Jahre 1990 übernommen hat, hat er sich bewusst aus der alltäglichen Tagespolitik heraus- bzw. zurückgehalten, ohne deshalb unpolitisch zu sein. Er wollte ein Bürgervorsteher für alle Parteien und Wählergemeinschaften, für alle Stadtvertreter und nach Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Die politische Neutralität stand für ihn in seinem Amte an erster Stelle, hatte absolute Priorität. Das fand bei allen Anerkennung, auch hier in der Stadtvertretung. So ist er dreimal jeweils ohne Gegenstimmen in seinem Amte wieder gewählt worden.

 

Die Vorwürfe, die aus einer bestimmten Richtung massiv gegen ihn erhoben werden, resultieren aus der Bürgermeisterwahl. Ironie des Schicksals ist es, dass gerade er darunter leiden muss, der im Jahre 1995 anlässlich des Festaktes „100 Jahre Stadt Barmstedt“ eine bemerkenswerte  Festrede hielt, die ein hochwissenschaftlicher Vortrag über Gemeindeordnungen allgemein, speziell auch über unsere neue Gemeindeordnung war. Bereits damals sagte er voraus, dass mit der neuen Gemeindeordnung und der damit verbundenen Direktwahl des Bürgermeisters die Politik Einzug in die Verwaltung zum Nachteil des Gemeinwohls hielte. Wie Recht sollte er haben. Interessenten sollten Herrn Nienstedt um einen Abzug dieser Rede bitten. Sie reduziert sich wahrhaftig nicht auf diesen einen Punkt und spricht viel Wahres aus. Eine mehr als lesenswerte Lektüre!

 

Im Jahre 2000 fand entsprechend der neuen Gemeindeordnung die erste Direktwahl des Bürgermeisters in Barmstedt statt. Seinerzeit unterbreitete die Verwaltung der Stadtvertretung den Vorschlag, den Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Hauschildt, als Wahlleiter  zu bestimmen. Die Stadtvertretung wählte jedoch – und zwar einstimmig – unseren Bürgervorsteher Uwe Nienstedt zum Wahlleiter, und zwar aus gutem Grund: Wegen seiner eben von mir beschriebenen Charaktereigenschaften war er für die Stadtvertretung die geeignete Person schlechthin. Er verhielt sich anerkanntermaßen nach allen Seiten hin neutral. Aus demselben Grunde wurde Uwe Nienstedt auch für die Bürgermeisterwahl 2006 – wiederum einstimmig – von uns allen zum Wahlleiter gewählt. Die Bürgermeisterwahl 2000 und die erste Wahl 2006 verliefen ohne Beanstandungen. Nach dem zweiten Wahlgang legte Herr Sitta Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ein. Es seien erhebliche Fehler aufgetreten. Das Verwaltungsgericht entschied am  8. März 2007, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Soweit die Fakten.

 

Ausschlaggebend für Uwe Nienstedts Entscheidung war nicht etwa das Urteil, sondern die Stellungnahmen der betroffenen Personen in der Presse nach der mündlichen Verkündung des Urteils. Es wurde über ihn hergezogen, ohne dass er wusste, was ihm vorgeworfen wird. Denn das Einspruchschreiben von Herrn Sitta war eine Missachtung des Wahlleiters, da es nicht unterschrieben war. Es wurde von Uwe Nienstedt unbearbeitet sofort über das Rathaus an den Kreis zurückgegeben. An der Stellungnahme der Stadt vom 07.06.2006 an den Kreis zu den Vorwürfen von Sitta war er ebenfalls nicht beteiligt. Das zur Klarstellung!

 

Hier jetzt einige Auszüge aus der Presse:  Die EN zitierte am 10.März 2007 die Herren Gercken und Sitta: „Es wäre schwer für mich, wenn bei der Wiederholung die gleichen handelnden Personen die Wahl wieder leiten würden“, so Gercken. Wen Gercken damit meint, spricht F. J. Sitta (BfB) aus: den Wahlleiter und Bürgervorsteher Uwe Nienstedt (Freie Wählergemeinschaft Barmstedt, FWB). Sitta:  „Er hätte die Aufgabe gehabt, für eine rechtlich einwandfreie Stichwahl zu sorgen. Er hat diese Aufgabe seinem Stellvertreter, den Leiter des Ordnungsamtes, Hans-Jürgen Hauschildt überlassen. Der war damit völlig überfordert. Das hätte Nienstedt sehen müssen.“ Der Kommentar in der EN endet dann mit der Feststellung „Alle drei haben versagt.“ Einer dieser drei war Uwe Nienstedt. Am selben Tag zitiert die „Pinneberger Zeitung“ Bürgermeister Hammermann mit einer Bildunterschrift „Die Durchführung der Wahl war Sache des Gemeindewahlleiters.“ Diese Aussage wurde einige Tage später genüsslich von Herrn Gercken in der BZ aufgegriffen. Und Herr Gercken sattelte drauf. Am 24.03.07 konnte man in den „Holsteiner Nachrichten“ lesen: „Wir erwarten, dass andere Personen mit der Leitung und der Organisation betraut werden. Das Vertrauen in die bisher Verantwortlichen ist nicht mehr gegeben.“

 

Alle diese Stellungnahmen haben Uwe Nienstedt zutiefst getroffen und in seiner Ehre gekränkt. Er hat daraus seine Konsequenzen gezogen. Er hat die „formale“  Verantwortung für alle Fehler übernommen für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird. Ich zitiere aus seinem Brief: „Mir sind diese (Fehler) zwar noch nicht bekannt, denn ich war nicht Beteiligter an der gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber mir wird ja schon kräftig die Verantwortung zugeschoben. Subjektiv habe ich mir allerdings absolut keine Fehlhandlungen oder Versäumnisse vorzuwerfen.“

 

Bei allem Verständnis für die Freude der Herren Sitta und Gercken und deren Anhänger über den Urteilspruch wäre Zurückhaltung gegenüber unseren Bürgervorsteher und den Wahlleiter Uwe Nienstedt angebracht gewesen. Er hat sich in seiner 33-jährigen kommunalpolitischen Laufbahn um die Stadt Barmstedt verdient gemacht. Das weiß jeder in Barmstedt. Die Herren Sitta und Gercken können für sich in Anspruch nehmen, diese Person demontiert zu haben. Sie haben der Stadt damit einen Bärendienst erwiesen. Uwe Nienstedt hat sich in seiner Funktion als Wahlleiter absolut neutral verhalten. Er hat sich aus dem Wahlkampf gänzlich herausgehalten. Da ist ihm nichts vorzuwerfen.

 

Uwe Nienstedt ist von uns in das Amt des Wahlleiters gehoben worden bedingt durch seine überzeugende Tätigkeit als Bürgervorsteher. Insofern besteht in diesem Falle ein unmittelbarer Zusammenhang beider Ämter. In Folge dessen ist es nachvollziehbar, wenn er das Amt des Bürgervorstehers ruhen lässt. Das Amt des Wahlleiters hat er ohnehin im Mai 2006 in Anwesenheit von Herrn Jahn und Herrn Hauschildt niedergelegt und ist seither nicht mehr als Wahlleiter tätig gewesen. Das als Information für Herrn Gercken und die BfB. Bei einer eventuellen Wiederholungswahl wird er nicht mehr Wahlleiter sein.

 

Wenn Uwe Nienstedt die Verantwortung für die gemachten Fehler zugeschoben wird, wäre es folgerichtig, uns allen die Verantwortung anzulasten. Denn wir alle haben ihn geschlossen in dieses Amt gewählt. Nur bringt es uns nicht weiter, wenn wir alle unser Mandat ruhen ließen. Wir sollten hingegen alles unternehmen, unseren Bürgervorsteher zu unterstützen und den Rücken zu stärken. Das sind wir ihm schuldig.

 

In Barmstedt ist nach dem GKWG Wahlleiter der hauptamtliche Bürgermeister oder im Falle, dass dieser selbst antritt, eine andere Person. Nirgends in der Gesetzgebung wird weiter auf diese „andere Person“ eingegangen. Käme diese aus der eigenen Verwaltung, hätte es von vornherein einen faden Beigeschmack. Kann eine solche Person überhaupt neutral sein? Wollte man dieses ausschließen, übte dann die auserkorene Person das Amt des Wahlleiters in ehrenamtlicher Funktion aus. Welche Rechte hat nun solch ein „ehrenamtlicher“ Wahlleiter? Darüber wird ebenfalls nirgends etwas gesagt. Auf jeden Fall hatte Uwe Nienstedt als „ehrenamtlicher“ Wahlleiter keine Weisungsbefugnisse dergestalt, dass er sich die Mannschaft hätte aussuchen können, mit der er die Wahl hätte durchführen wollen, weil er in die Verwaltung in keiner Weise eingebunden ist. Dass man dann solch einem „Ehrenamtler“ einen fachkundigen Sachbearbeiter aus der Verwaltung zur Seite stellt, ist logisch, denn die notwendige Arbeit für die Durchführung einer Wahl wird zweifelsfrei in der Verwaltung geleistet. Das ist so in Barmstedt auch geschehen. Als stellvertretender Wahlleiter stand Uwe Nienstedt der von Bürgermeister Hammermann eingesetzte Ordnungsamtleiter Hans-Jürgen Hauschildt zur Seite. Dieser hat bisher in solcher Funktion 14 Wahlen (Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kreistags- und Gemeindewahlen und eine Bürgermeisterwahl 2000) und drei Volksentscheide bzw. Bürgerentscheide in Eigenregie und ohne Beanstandungen durchgeführt. Deshalb hat Uwe Nienstedt auch dieses Mal genauso wie 2000 seine Wahlleiterfunktion wahrgenommen. Es gab auch überhaupt keine Veranlassung anders zu handeln. „Führen Sie die Wahl durch wie alle bisherigen Wahlen. Wenn es zu Unstimmigkeiten oder Problemen kommt, wissen Sie, wo Sie mich erreichen, damit wir die Dinge gemeinsam oder mit der Kommunalaufsicht klären können“. Das war die Absprache von Nienstedt mit Hauschildt. Uwe Nienstedt brauchte als Wahlleiter nicht einzugreifen. Deshalb sind die vom Gericht festgestellten Fehler nicht von ihm zu verantworten!

 

Und ich behaupte, jeder von uns hätte in entsprechender Funktion genauso gehandelt, und wäre dann wohl der Prügelknabe gewesen!

 

Es stellt sich die Frage, ob es eine Lücke in der Gesetzgebung hinsichtlich der „ehrenamtlichen“ Wahlleiter gibt? Das ist gemeint, wenn Uwe Nienstedt sagt, dass er sein Amt ruhen lässt, bis die schweren Vorwürfe gegen ihn amtlich geklärt seien. Amtliche Klärung heißt hier Klärung im Kieler Innenministerium. Dabei stehen das Gesetz und nicht etwa die bei der Wahl aufgetretenen  Fehler im Vordergrund. Insofern ist es eine Unterstellung, wenn Herr Sitta in der „BZ“ vom 13. April erklärt, dass diese „amtliche Klärung“ nicht anders verstanden werden könne, als dass er (Uwe Nienstedt) sich einen langen Instanzenweg erhoffe. Das hat er nie ausgesprochen. Im Gegenteil, er war einer, der sofort nach Verkündung des mündlichen Urteils aussprach, dass eine Wiederholung der Wahl die beste Lösung sei (siehe EN vom 10.03.07). Ich frage mich: „Was sollen solch bösartige Unterstellungen?“

 

Grundlage unserer Demokratie ist die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Das Gericht hat die angeblichen Fehler bei der Durchführung der Wahl bewertet und ein Urteil gesprochen, was noch nicht rechtskräftig ist. Jetzt ist die Exekutive, eventuell auch die Legislative gefordert!

 

Stefan Bolln hat es in seinem Leserbrief in der BZ vom 12.04.2007 richtig ausgedrückt. Sinngemäß sagte er: Es wird auch in Barmstedt weitere Wahlen geben. Dafür brauchen wir solche Leute wie Uwe Nienstedt.

 

In der Tat, wenn es jetzt eine Wiederholungswahl gibt, wer wird Wahlleiter, denn Uwe Nienstedt ist es nicht mehr! Eine Person aus der Verwaltung? Schwer vorstellbar! Eine „andere Person“? Nach den schweren Vorwürfen gegen Uwe Nienstedt ebenfalls nur schwer vorstellbar! Und dennoch muss und wird es weitergehen. Wie sagte Uwe Nienstedt: „Barmstedt hat sich offenbar innerhalb kurzer Zeit von einer Stadt jahrelangen „kommunalen Friedens“ zu einer zweigeteilten Kommune entwickelt. Das ist für mich – nach 33 Jahren Tätigkeit in der Stadtvertretung – eine absolut betrübliche und traurige Feststellung. Dabei besteht das Leben in einer Gemeinschaft – einer Kleinstadt wie der unsrigen – doch wohl aus weit mehr als aus einer Bürgermeisterwahl. Wir müssen doch auch danach noch gemeinsam zusammen weiterleben können.“ Wie Recht hat er mit dieser Feststellung!

 

Als FWB-Fraktion sprechen wir unserem Bürgervorsteher Uwe Nienstedt unser uneingeschränktes Vertrauen aus und sichern ihm in dieser Angelegenheit unsere volle Unterstützung zu. Er hat sich wahrhaftig um die Belange Barmstedts verdient gemacht. Nicht verdient hat er dagegen einen solchen Abgang nach 33 Jahren erfolgreicher Kommunalpolitik für Barmstedt. Deshalb sollten wir alles versuchen, ihn zu bewegen, sein Amt als Bürgervorsteher wieder wahrzunehmen.

 

Nach den Stellungnahmen meiner Kollegen von den anderen Fraktionen werde ich einen entsprechenden Antrag stellen.“

 

Herr Johannsen spricht Herrn Schönfelder seinen Dank für die gesprochenen Worte aus und verliest seinerseits die nachfolgende Erklärung:

 

„Es stimmt mich unsagbar traurig, wie mit der Person des Bürgervorstehers hier in Barmstedt umgegangen wird.

 

Was muss man sich als ehrenamtlicher Politiker gefallen lassen? Es kann doch wohl nicht sein, dass einem Ehrenamtlichen, der mit der Wahlleitung unserer Stadt betraut wird, der keinerlei Weisungsbefugnis hat, der noch nicht einmal dafür vereidigt wird, die Verantwortung für eventuelle Fehler dafür zugesprochen wird. Da liegt etwas ganz gravierendes im Argen! Selbst im Wahlgesetz ist diese Konstellation so nicht vorgesehen! Unser Innenministerium ist gefragt und gefordert, die bestehenden Wahlvorschriften dringend zu verändern.

 

Uwe Nienstedt ist hier in Barmstedt eine anerkannte und sehr geschätzte Persönlichkeit, ich kenne keinen, der die Kommunalpolitik so gelebt hat wie er. Sein Streben war immer, zu vermitteln, auszugleichen, unparteiisch zu sein und für jeden Bürger ein Ohr zu haben. Kaum jemand kann sich vorstellen, was er im Laufe seiner politischen Tätigkeit für unsere Stadt geleistet hat, sowohl mit seinem persönlichen Engagement als auch mit seinem finanziellen Einsatz, wenn es darum ging, auch im privaten Bereich Gäste aus den Partnerstädten und der Politik zu empfangen, sie zu bewirten und sie zu beherbergen. Ich kann mir so etwas kaum bei einem Anderen vorstellen.

 

Uwe Nienstedt lebte die Politik Barmstedts. Seine Überkorrektheit zeigt sich auch in seinem Verhalten, seine Ämter ruhen zu lassen, obwohl er, wie er selbst schreibt, sich subjektiv allerdings absolut keine Fehlhandlungen und Versäumnisse vorzuwerfen hat. Weiterhin zehren sicherlich noch die böswilligen Unterstellungen nach der Auszählung der Stimmen des ersten Wahlganges und der Kraftakt, der nötig war, diese Sache endlich richtig zu stellen, an ihm. Solche Demütigungen und Unterstellungen zehren ebenfalls sehr an der Gesundheit und sich psychisch kaum zu verkraften.

 

Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es über Jahre in Barmstedt gelungen ist, viele schwierige Projekte durch den wohl einzigartigen Zusammenschluss der hier aktiven Parteien auf den Weg zu bringen. Viele dieser Projekte wären gar nicht denkbar gewesen, wenn die Fraktionen nicht gemeinsam an einem Strang gezogen hätten. All das wird jetzt kaputt gemacht durch die persönlichen Attacken gegen den Bürgervorsteher und gegen die Politik hier vor Ort.

 

Das Klima wird deutlich schlechter, aber wie in der Presse zu lesen war, vergiften sich die neuen Bürger für Barmstedt ja schon selbst, und das nach nur so kurzer Zeit. Wie will diese politische Kraft mit dem Bürgermeisterkandidaten, der ja augenscheinlich schon gar nicht mehr unterstützt wird, den politischen Alltag mit allen Widrigkeiten meistern. Ich sehe schon jetzt große Schwierigkeiten und Differenzen auf uns und die Bevölkerung zukommen.

 

Ich wünsche mir, dass es gelingt, unseren Bürgervorsteher Uwe Nienstedt zurückzubekommen. Das wollen auch große Teile der Barmstedter Bürger. Die CDU-Fraktion spricht Bürgervorsteher Nienstedt weiterhin ihr uneingeschränktes Vertrauen aus.“

 

Herr Brabandt führt aus, dass die SPD-Fraktion die Entscheidung von Herrn Bürgervorsteher Uwe Nienstedt bedauert. Es wird befürchtet, dass Uwe Nienstedt einen Abgang bekommt, den er nicht verdient. Mit seiner höchstpersönlichen Entscheidung, sein Amt als Bürgervorsteher ruhen zu lassen, hat Uwe Nienstedt andere überrascht. Die Entscheidung ist aber uneingeschränkt zu akzeptieren. Die Leidensfähigkeit der Menschen ist unterschiedlich ausgeprägt. Von daher ist die Reaktion aus Sicht von Uwe Nienstedt verständlich. Die ursächliche Verantwortung tragen jedoch diejenigen, die ihn zu diesem Schritt veranlasst haben. Beklagter in dieser Angelegenheit ist der Kreis Pinneberg, nicht der Gemeindewahlleiter. Das Amt des Bürgervorstehers hat auch nicht direkt etwas mit dem Amt des Wahlleiters zu tun; dass Uwe Nienstedt sich dennoch zu diesem Schritt entschlossen hat, zeigt die persönliche Verletzlichkeit. Von politischer Verantwortung kann hier nicht gesprochen werden. Diese gibt es beispielsweise auf Ministerebene. Im Gegensatz zu einem ehrenamtlichen Wahlleiter sind Minister aber auch mit Exekutivbefugnissen ausgestattet. Eine grobe Fahrlässigkeit wurde bei der Wahldurchführung nicht festgestellt. Von daher war auch ein direktes Eingreifen des Gemeindewahlleiters nicht erforderlich. Versäumnisse, die das Verwaltungsgericht feststellte, kann ein ehrenamtlicher Gemeindewahlleiter nicht mitbekommen. Festzustellen ist auch, dass sowohl der Kreis Pinneberg als auch das Innenministerium teilweise in die Abwicklung der Wahl mit eingebunden waren. Allein von daher können die erhobenen Vorwürfe einem ehrenamtlichen Wahlleiter nicht angelastet werden. Die SPD-Fraktion unterstützt die Ehrenerklärung für Bürgervorsteher Uwe Nienstedt. An die Adresse von Herrn Sitta gewandt, regt Herr Brabandt an, dass dieser seine persönlichen Angriffe zurücknimmt. Auch die Wählergruppe „Bürger für Barmstedt“ sollte ihr Verhalten überdenken.

 

Herr Welk erklärt, dass bereits vieles gesagt wurde und dies von der BALL-Fraktion unterstützt wird. Die Entscheidung von Herrn Nienstedt, sein Amt als Bürgervorsteher ruhen zu lassen, wird von der BALL-Fraktion respektiert.

 

Herr Schönfelder dankt den anderen Fraktionen für das Herrn Bürgervorsteher Uwe Nienstedt ausgesprochene Vertrauensvotum.

 

Herr Schönfelder stellt die folgenden Anträge:

 

1.        Die Stadtvertretung spricht Bürgervorsteher Uwe Nienstedt weiterhin ihr uneingeschränktes Vertrauen aus und macht ihn für die bei der Bürgermeisterwahl aufgetretenen Fehler nicht verantwortlich. Die Stadtvertretung bittet ihn, sein Mandat als Stadtvertreter und sein Amt als Bürgervorsteher wieder aufzunehmen, und zwar unabhängig vom rechtskräftigen Urteil.

 

2.        Die Stadtvertretung wird im Kieler Innenministerium die schweren Vorwürfe gegen unseren Bürgervorsteher Uwe Nienstedt im Zusammenhang mit der Direktwahl des Bürgermeisters und die rechtliche Stellung eines Wahlleiters in ehrenamtlicher Funktion prüfen lassen.

 

Herr Pichon spricht sich dafür aus, über die beiden Punkte einzeln abzustimmen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit und zeigt Herrn Bürgervorsteher Nienstedt, dass die Stadtvertretung hinter ihm steht.

Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtvertretung fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1.        Die Stadtvertretung spricht Herrn Bürgervorsteher Uwe Nienstedt mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung weiterhin ihr uneingeschränktes Vertrauen aus und macht ihn für die bei der Bürgermeisterwahl aufgetretenen Fehler nicht verantwortlich. Die Stadtvertretung bittet ihn, sein Mandat als Stadtvertreter und sein Amt als Bürgervorsteher wieder aufzunehmen, und zwar unabhängig vom rechtskräftigen Urteil.

 

2.        Die Stadtvertretung beschließt einstimmig, im Kieler Innenministerium die schweren Vorwürfe gegen unseren Bürgervorsteher Uwe Nienstedt im Zusammenhang mit der Direktwahl des Bürgermeisters und die rechtliche Stellung eines Wahlleiters in ehrenamtlicher Funktion prüfen zu lassen.

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