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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Versetzung des OD-Steines in der Steinstraße (L114)  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Hinweis. Die Tagesordnung wurde geändert. Ich bitte um Beachtung.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Fischer informiert die Anwesenden darüber, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 21.05.2015 einen Antrag auf Versetzung des OD-Steines in der Steinstrasse gestellt hat. Herr Werner Harms begründet diesen ndlich hrend der Sitzung damit, dass im Ortseingangsbereich zu schnell gefahren wird und auch durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit vom Gewerbegebiet in Richtung Dorfmitte auf 70 km/h keine Besserung erzielt wird. Da jedoch das neue Baugebiet sich zwischenzeitlich so weit entwickelt hat, dass man eine geschlossene Ortschaft erkennen kann, bittet er die Gemeinde darum, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Hierüber wird zunächst ausführlich diskutiert. Die Entscheidungen über die Versetzung des OD-Steines werden beim Landesbetriebe Straßenbau- und Verkehr getroffen, wo sich solche Anfragen aufgrund der Gesetzeslage nur sehr schwer durchsetzen lassen. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 trifft im § 4 Ortsdurchfahrten folgende Aussagen hierzu (Auszug aus dem Gesetz):

Die Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Landesstraße oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebietes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne oder unbebaute Grundstücke oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Dies führte schon bei einer ähnlichen Anfrage in Brande-Hörnerkirchen zu einem negativen Ergebnis. Da diese geschlossene Ortslage in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur zeit noch nicht nach der Aussage des Gesetzestextes zu erkennen ist,, wird der Antrag der SPD-Fraktion umformuliert und es sollte über einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt des Kreises Pinneberg versucht werden, das Ortsschild zu versetzen, hierfür gibt es in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in der Barmstedter Straße entsprechenden Vorbildausschilderungen.

 


Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, einen Antrag auf Versetzung des Ortsschildes vor den Osterhorner Weg / Dorfstraße beim Straßenverkehrsamt Pinneberg zu beantragen. Begründet wird dieser Antrag mit der neu entstehenden und bereits entstandenen Bebauung der Straße Achters Kamp im Ortseingangsbereich von Bokel aus kommend in Richtung Dorfmitte auf rund 25 Grundstücken.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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