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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" sowie für das Gebiet des Sportplatzes Bokel im "Fasanenweg 33" hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2015-151 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" sowie für das Gebiet des Sportplatzes Bokel im "Fasanenweg 33"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert die Vorlage.

 

Es wird ergänzt, dass drei redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind.

 

-          Das Gebiet des Sportplatzes Bokel liegt im Fasanenweg 35 und nicht im Fasanenweg 33.

 

-          Auf Seite 6 der Kurzbegründung unter 2.2. Absatz 5 letzter Satz muss es heißen: …….und durch einen vergrößerten Anbau ersetzt wird.

 

-          Auf Seite 6 der Kurzbegründung unter 2.2. Absatz 6 muss es heißen:

In dem Neubaubereich werden die Sitzungen der GV, Sitzungen von Ausschüssen und gemeindlichen Gremien, Veranstaltungenr Senioren an Nachmittagen (monatlich einmal) und vergleichbare Veranstaltungen stattfinden.

 


Beschluss:

  1. r die 4 Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein gemeinsamer Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 12. Änderung für die folgenden beiden Teilflächen aufgestellt:

a) Teilfläche 1 in der Gemeinde Westerhorn: Dorfstraße 11 17, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“, Planungsziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche;

b) Teilfläche 2 in der Gemeinde Bokel: Sportplatz Bokel im Fasanenweg 33, Planungsziel ist die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche.

 

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

  1.      Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Beteiligung über die Ziele der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Mit der Planung wird das Büro dn-Stadtplanung aus Barmstedt beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (9)

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