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Auszug - Sanierung der Planumsentwässerung in der Lindenstraße
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Jens Fischer, informiert die Anwesenden zunächst darüber, dass bei Kanaluntersuchungen Schäden in den Sickerleitungsrohren in der Lindenstraße im Zuge der L 112 festgestellt worden sind. Dies wurde dem Landesbetrieb Straßenbau Schleswig-Holstein (LBV-SH) durch das Ingenieurbüro Grisard und Pehl mitgeteilt. Der Landesbetrieb kommt in seiner Rückantwort vom 23. April 2015 zu dem Ergebnis, dass die Schäden nur in offener Bauweise saniert werden können, die Straßenbaulast der Fahrbahn und beim Radweg beim Land Schleswig-Holstein liegt und für den Gehweg bei der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Da jedoch nicht nur die Fahrbahn der Straße, sondern auch der auf Hochbord geführte Gehweg und der Radweg in die Sickerleitungsrohre entwässern, sind die Kosten der verschiedenen Baulasten im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen im Verhältnis 18,31 % für die Gemeinde und 81,69 % für das Land aufzuteilen. Der LBV-SH hat der Gemeinde mitgeteilt, dass von deren Seite geprüft wird, wann die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Sollte die Gemeinde diese Angelegenheit als besonders Dringlich ansehen, müsste die Gemeinde die komplette Maßnahme vorfinanzieren. In diesem Fall könnte die Gemeinde eventuell längere Zeit auf eine Erstattung warten. Insofern schlägt der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Gemeindevertretung vor, dem LBV-SH die Planungen und die Durchführung der Sanierungsarbeiten machen zu lassen, damit die Gemeinde hinterher an den Kosten beteiligt werden kann.
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