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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande- Hörnerkirchen wird Paragraph für Paragraph durchgegangen.
Grundsätzlich sollen die grün markierten Paragraphen in der Geschäftsordnung erhalten bleiben.
Folgende Änderungen sind ebenfalls einzupflegen:
§ 5 Abs. 8 Satz 3
Die örtliche Presse, sowie die oder der Gleichstellungsbeauftragte, erhält eine elektronische Einladung zur Berichterstattung im redaktionellen Teil.
§ 5 Abs. 9 Satz 2
Hierzu wird seitens der Verwaltung in Absprache mit dem oder der Vorsitzenden ein jährlicher Sitzungsplan erstellt.
§ 7 Abs. 1 Satz 1
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister setzt unter Beteiligung der Fraktions- bzw. Ausschussvorsitzenden die Tagesordnung fest.
§ 9 Abs. 4
In nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind vor Schließung der Sitzung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bekanntzugeben, wenn nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.
§18 Abs. 9 Satz 1
Nach 22.30 Uhr werden keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen inklusive der o.g. Änderungen zum 01.08.2015 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:7
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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