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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Innerörtliches Bebauungskonzept  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Bokel Mühle
Ort: Neel-Greve-Strasse 2, 25364 Bokel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Münster informiert über das Ergebnis der Kreisbereisung vom 26.03.2015r die im Rahmen des Innenentwicklungskonzeptes besichtigten Flächen in der Gemeinde Bokel.

Er Teilt mit, dass der Gemeinde Bokel ca. 20 Bauplätze zur Verfügung stehen. Viele Grundstücke wurden in die Kategorie A (mit Baurecht, städtebaulich geeignet und sofort umsetzbar) eingestuft. Diese stehen allerdings nicht grundsätzlich zur Verfügung, da die Eigentümer die Flächen entweder nicht verkaufen wollen oder für eine eigene Bebauung verwenden wollen. Aus diesem Grunde sollten in der Gemeinde Flächen für eine spätere Bebauung außerhalb dieser Baulücken eingeplant werden. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, die Eigentümer der Grundstücke anzuschreiben mit der Bitte um eine Rückmeldung, ob das Grundstück für eine Bebauung verfügbar wäre. Sollte innerhalb von 3 Wochen keine Antwort erfolgen, so geht die Gemeinde davon aus, dass das Grundstück nicht verfügbar ist.

 

Herr Münster berichtet, dass insgesamt 4 Flächen ausgewiesen wurden sind.

Herr Münster liest folgenden Bericht vor:

In Bokel werden die Flächen Bo_14, Bo_22, Bo_16 und Bo_19 des IEK Höki besichtigt.

Es besteht fachübergreifendes Einvernehmen, dass die Fläche Bo_19 mit Abstand die geeignetsten Voraussetzungen als künftige Entwicklungsfläche (W) besitzt.

Eine Inanspruchnahme der Flächen Bo_14 und Bo_22 würde trotz der zentralen Lage der Flächen die Gebietscharakteristik der Gemeinde Bokel nachteilig verändern.

Die Fläche Bo_16 präsentiert sich als erhaltenswertes Landschaftsfenster.

Sollte die Inanspruchnahme der Fläche Bo_19 auf Verfügbarkeitsprobleme stoßen, wäre seitens der Gemeinde eine erneute Abwägung zwischen den zur Diskussion stehenden Flächen und deren Qualitäten zu führen.

 

Abschließende Hinweise der Landesplanung

Es wird den Gemeinden gegenüber deutlich betont, dass die Inanspruchnahme dieser Flächen erst nach Ausschöpfung aller anderen Innenentwicklungspotentiale höherer Kategorie erfolgen kann. Im Falle eines zeitlichen Vorziehens sind die Gründe dafür zu dokumentieren. Anderenfalls wäre die reibungslose Genehmigung der vorbereitenden Bauleitpläne nicht mehr gewährleistet.

Die verbindlichen Bauleitplanungen sind stets bedarfsorientiert und den demographischen Voraussetzungen folgend in Teilabschnitten zu realisieren.

Auch nach einer Aufgabe des amtsweiten Flächennutzungsplans sollten die Bedarfe und die Planungsziele auch weiterhin übergemeindlich abgestimmt und auf interkommunalem Wege umgesetzt werden.

 

Herr Dr. Reimer fragt nach, ob es eine Satzung gibt, wo die Außenbereiche erläutert sind.

Herr Lantau antwortet, dass sich die Nutzungsmöglichkeiten im Außenbereich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ergeben.

 

Herr Kröger weist daraufhin, dass das Grundstück „Bokeler Klause“ ebenfalls berücksichtigt werden muss.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen das innerörtliche Bebauungskonzept zur Kenntnis. Die Ergebnisse der Grundstücksbefragung werden abgewartet. Das Ergebnis soll in der nächsten Planung berücksichtigt werden und dem Land mitgeteilt werden.

 


 


 

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