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Auszug - Innerörtliches Bebauungskonzept
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Anwesenden werden zunächst über das Ergebnis der Kreisbereisung vom 26.03.2015 für die im Rahmen des Innenentwicklungkonzeptes besichtigten Flächen in der Gemeinde Bokel informiert.
Potenzielle Bauflächen sind in der Gemeinde nach Aussage des Konzeptes durch freie Baulücken vorhanden. Diese stehen allerdings nicht grundsätzlich zur Verfügung, da die Eigentümer die Flächen entweder nicht verkaufen wollen oder aber die Flächen für eine eigene Bebauung verwenden wollen. Aus diesem Grunde sollten in der Gemeinde Flächen für eine spätere Bebauung außerhalb dieser Baulücken geplant werden. Abhängig ist eine weitere Entwicklung der Gemeinde Bokel immer nur nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein und der Regionalpläne.
Die Liste mit den potenziellen Bauflächen wird während der Sitzung besprochen. Hier zeigt sich schon im Vorwege, dass einige als potenzielle Bauflächen im Konzept gekennzeichnete Flächen nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen.
Zunächst werden die Anwesenden über die während der Kreisbereisung besichtigten Flächen informiert:
Bo_9, Bo_10, Bo_11: Diese Flächen sind aufgrund von Änderungen in der Zukunft (Gemeinde-/Bürgerzentrum und verbleibende Sportanlagen, da sich das Sportstättenkonzept in Brande-Hörnerkirchen nicht verwirklichen lässt und nun auch die Flächen in Bokel für den Fußballbereich weiter bestehen bleiben werden) nicht in der weiteren Planung und auch im Zuge der Kreisbereisung nicht besichtigt worden;
Bo_14: Diese zwischen der Bergstraße und Zum Felde belegene Fläche würde nach Ansicht der Landes- und Kreisbehörden den innerörtlichen offenen Charakter der Gemeinde stören und für eine spätere Bebauung nicht in Frage kommen. Außerdem befinden sich im Umkreis noch 2 aktive landwirtschaftliche Betriebe, so dass hier Immissionen erzeugt werden;
Bo_22: Bei dieser Potenzialfläche mit Planungserfordernis verhält es sich ähnlich wie bei der Fläche Bo__14. In diesem Bereich könnten sich die Landesplanung und der Kreis jedoch eine eingeschränkte straßennahe Bebauung entlang der Lindenstraße vorstellen.
Bo_19: Bei dieser Fläche zwischen der vorhandenen Bebauung des Buschkamps und dem Wiesengrund könnten sich alle Beteiligten der Kreisbereisung eine Bebauung in einzelnen Teilabschnitten vorstellen (endgültig rund 20 Wohngrundstücke)
B0_16: Diese Fläche eignet sich nach Ansicht vor allem der Naturschutzbehörde nicht für eine Bebauung. Sie sollte weiter dargestellt bleiben als erhaltenswertes Landschaftsfenster.
Die Eigentümer der weiteren im Konzept als Potenzialflächen mit Baurecht dargestellten Grundstücke sollen angeschrieben werden. In einzelnen Fällen muss noch geprüft werden, ob überhaupt ein Baurecht vorhanden ist. Es wird seitens des Bau- und Wegeausschusses der Auftrag an die Verwaltung erteilt, die in Frage kommenden Eigentümer der Grundstücke anzuschreiben mit der Bitte um eine Rückmeldung, ob das Grundstück für eine Bebauung verfügbar wäre. Sollte innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erfolgen, so geht die Gemeinde davon aus, dass das Grundstück innerhalb der nächsten 2 bis 4 Jahre nicht verfügbar ist. Den Betroffenen soll in diesem Zusammenhang mitgeteilt werden, dass das vorhandene Baurecht durch diese Feststellung nicht angegriffen wird und somit auch weiterhin bestehen bleiben wird.
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