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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
 
Wortprotokoll

rgermeister Bernd Reimers berichtet zu folgenden Themen:

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

Der Amtsvorsteher hat die Fraktionsvorsitzenden der amtsangehörigen Gemeinden sowie die Kirche am 12.02.2015 zu einem Abstimmungsgespräch bezüglich der Willkommensstruktur eingeladen. Es wurde vereinbart, dass eine ehrenamtliche Gruppe gemeinsam mit der Kirche sowie den Vereinen und Verbänden  sich um die zugewiesenen Flüchtlinge kümmern wird. Organisiert wird die durch Frau Winter. Ferner werden Personen eingesetzt, die Ansprechpartner zu den Gebäuden sind. Hierfür neben dem Dank an Frau Winter auch ein Dank an Ulrich Konkel und John Höft, die sich ebenfalls für die Aufgabe der Gebäudebetreuung gemeldet haben.

Verwaltungsbeirat

Am 16.02.2015 hat der Verwaltungsbeirat getagt. Neben der Nachfolge des Büroleitenden Beamten / LVB wurden auch Veränderungen auf dem Bauhof sowie eine Zusammenfassung der Projekte erörtert.

Sanierung der Landesstraßen 112 und 114

Mit Schreiben vom 14.01.2015 wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wurde bestätigt, dass die L112 und L 114 sanierungsbedürftig sind, allerdings beide Landesstraßen gemäß Festlegungen im Landesstraßenzustandsbericht 2014 nicht zu den Landesstraßen mit Verbindungsfunktion (d.h. Verkehrsbelastungen > 5.320 Kfz/24 h.) gehören, so dass mittelfristig keine Mittel für Sanierungen zur Verfügung stehen.

Auch bei den Radwegen müssen Prioritäten gesetzt werden. Hierzu dient der landesweite Radverkehrsnetz (LRVN). Radwege, die Bestandteil der LRVN sind, werden vorrangig saniert, während Radwege für die weder aus Sicht des Schul- und Alltagsverkehrs noch aus Sicht des Freizeitverkehrs höhere Priorität besteht, nachrangig saniert werden bzw. teilweise auch aufgegeben werden müssen.

Von den  angegebenen Streckenabschnitten befindet sich lediglich der Abschnitt zwischen Bokel und Westerhorn im LRVN. Nach den Ergebnissen der Zustandserfassung 2012 befindet sich dieser Abschnitt jedoch größtenteils in einem guten Zustand. Somit kommt aus finanziellen Gründen eine Sanierung nicht in Betracht.

 

Auf Nachfrage wurde ferner klargestellt, dass derzeit neue Zählungen bezüglich der Verkehrsfunktion erfolgen, die dann in den Zustandsbericht 2017 einfließen. Bezüglich der Verkehrssicherung wird das Land seiner Pflicht nachkommen und entsprechend reagieren. Eine Berücksichtigung vor 2018 ist somit ausgeschlossen.

 

Breitband

Die AG Breitband wurde am 24.03.2015 über den Stand zur Auftragsvergabe und Finanzierung informiert. Der Amtsausschuss hat die Beauftragung beschlossen. Die Ausführungen sind für Anfang Mai geplant. Die Bauarbeiten werden in den Gemeinden parallel erfolgen.

 

 

 

 

 

Schulkostenbeiträge für kreiseigene Förderzentren „G“

Mit Schreiben vom 27.02.2015 hat der Landrat auf Grundlage einer Beschlussfassung des Kreistages vom 28.11.2013 darauf hingewiesen, dass er Schulkostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden zu erheben hat. Der Gemeindetag vertritt entgegen der Meinung des Landkreistages die Rechtsauffassung, dass die Schulkosten bereits durch die Kreisumlage finanziert sind, so dass eine Doppelfinanzierung besteht. Auf Grundlage der gegensätzlichen Aussagen und auf Grundlage der Tatsache, dass bereits Rechtsstreitigkeiten hierzu zwischen Kreisen und Kommunen bestehen, hat der Landrat den Gemeinden den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Inhalt angeboten, aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gründen die Entscheidung des OVG über die Rechtsfrage im Musterprozess als verpflichtend gelten zu lassen. Der Kreis wird für die Zeit des Musterklageverfahrens auf die gerichtliche Geltendmachung der Beträge verzichten.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Unterzeichnung des Vertrages sinnvoll, da so eine eigene Klage vermieden wird. Zudem ist es mehr als wahrscheinlich, dass eine Klage Ihrer eigenen Gemeinde genau wie die Musterklage behandelt wird. Folglich besteht bis zur gerichtlichen Klärung kein Risiko. Rückstellungen sind in der Bilanz darzustellen.

Inentwicklungskonzept

Zu dem Inentwicklungskonzept hat eine Bereisung mit der Landesplanung und dem Kreis am 26.03.2015 stattgefunden. Das Inentwicklungskonzept ist zu überarbeiten. Soweit weiterer Bedarf besteht wurde eine Bebauung für zwei Flächen an der Dorfstraße zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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