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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

 

rgermeister Ralf Henning berichtet zu folgenden Themen:

 

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Der Amtsvorsteher hat die Fraktionsvorsitzenden der amtsangehörigen Gemeinden sowie die Kirche am 12.02.2015 zu einem Abstimmungsgespräch bezüglich der Willkommensstruktur eingeladen. Es wurde vereinbart, dass eine ehrenamtliche Gruppe gemeinsam mit der Kirche sowie den Vereinen und Verbänden  sich um die zugewiesenen Flüchtlinge kümmern wird. Organisiert wird die durch Frau Winter. Ferner werden Personen eingesetzt, die Ansprechpartner zu den Gebäuden sind. Hierfür neben dem Dank an Frau Winter auch ein Dank an Ulrich Konkel und John Höft, die sich ebenfalls für die Aufgabe der Gebäudebetreuung gemeldet haben. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits 3 Häuser und 1 Wohnung im Amtsbereich angemietet.

 

Verwaltungsbeirat
Am 16.02.2015 hat der Verwaltungsbeirat getagt. Neben der Nachfolge des Büroleitenden Beamten / LVB wurden auch Veränderungen auf dem Bauhof sowie eine Zusammenfassung der Projekte erörtert.

Flächenutzungsplan
Es bestehen Überlegungen, den bestehenden gemeinsamen F-Plan aufzulösen. Die Kosten für einen F-Plan der Gemeinde würden sich auf 3.000 bis 4.000 € belaufen.
 

Sanierung der Landesstraßen 112 und 114

Mit Schreiben vom 14.01.2015 wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wurde bestätigt, dass die L112 und L 114 sanierungsbedürftig sind, allerdings beide Landesstraßen gemäß Festlegungen im Landesstraßenzustandsbericht 2014 nicht zu den Landesstraßen mit Verbindungsfunktion (d.h. Verkehrsbelastungen > 5.320 Kfz/24 h.) gehören, so dass mittelfristig keine Mittel für Sanierungen zur Verfügung stehen.

Auch bei den Radwegen müssen Prioritäten gesetzt werden. Hierzu dient der landesweite Radverkehrsnetz (LRVN). Radwege, die Bestandteil der LRVN sind, werden vorrangig saniert, während Radwege für die weder aus Sicht des Schul- und Alltagsverkehrs noch aus Sicht des Freizeitverkehrs höhere Priorität besteht, nachrangig saniert werden bzw. teilweise auch aufgegeben werden müssen.

Von den  angegebenen Streckenabschnitten befindet sich lediglich der Abschnitt zwischen Bokel und Westerhorn im LRVN. Nach den Ergebnissen der Zustandserfassung 2012 befindet sich dieser Abschnitt jedoch größtenteils in einem guten Zustand. Somit kommt aus finanziellen Gründen eine Sanierung nicht in Betracht.

 

Breitband
Die AG Breitband wurde vor der heutigen Sitzung  über den Stand zur Auftragsvergabe und Finanzierung informiert. Es ist von 1 Mio. geringeren Kosten auszugehen. Die Zinsen für die Finbazierung belaufen sich auf unter 2% und wurden auf 30 Jahre vereinbart.

Der Bau erfolgt Anfang Mai 2015 bis voraussichtlich Dezember 2015.

 

 

 

Schulkostenbeiträge für kreiseigene Förderzentren „G“
Mit Schreiben vom 27.02.2015 hat der Landrat auf Grundlage einer Beschlussfassung des Kreistages vom 28.11.2013 darauf hingewiesen, dass Schulkostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden zu erheben hat. Der Gemeindetag vertritt entgegen der Meinung des Landkreistages die Rechtsauffassung vertritt, dass die Schulkosten bereits durch die Kreisumlage finanziert sind, so dass eine Doppelfinanzierung besteht. Auf Grundlage der gegensätzlichen Aussagen und auf Grundlage der Tatsache, dass bereits Rechtsstreitigkeiten hierzu zwischen Kreisen und Kommunen bestehen, hat der Landrat den Gemeinden den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vertrages mit dem Inhalt angeboten, aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gründen die Entscheidung des OVG über die Rechtsfrage im Musterprozess als verpflichtend gelten zu lassen. Der Kreis wird für die Zeit des Musterklageverfahrens auf die gerichtliche Geltendmachung der Beträge verzichten.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Unterzeichnung des Vertrages sinnvoll, da so eine eigene Klage vermieden wird. Zudem ist es mehr als wahrscheinlich, dass eine Klage Ihrer eigenen Gemeinde genau wie die Musterklage behandelt wird. Folglich besteht bis zur gerichtlichen Klärung kein Risiko. Rückstellungen sind in der Bilanz darzustellen.

 

Wildunfälle
Es erfolgt derzeit eine Stellungnahme der Jägerschaft über die bestehenden Wildunfälle Richtung Bokel. Das Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen wird anschließend beantragt.

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