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Auszug - Flächennutzungsplan hier: Auflösung der Planungsgemeinschaft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Harry Unger, verweist zunächst auf die für die Tagesordnungspunkt erstellte Vorlage. Der Sachverhalt wird noch einmal ausführlich durch Herrn Uwe Dieckmann von der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen dargestellt. Herr Dieckmann erklärt, dass es sich bei der Auflösung der Planungsgemeinschaft nicht um ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt, in dem viele einzelne Verfahrensschritte eingehalten werden müssen. Für die Auflösung der Gemeinschaft bedarf es der Zustimmung aller 4 an dem gemeinsamen Flächennutzungsplan beteiligten Gemeinden und einer vernünftigen Begründung, die darstellen muss, warum die planerischen Voraussetzungen nun nicht mehr vorhanden sind. Die im Honorarangebot dargestellten einzelnen Schritte können alle einzeln durchgeführt werden, wenn die Planungsgemeinschaft allerdings als aufgelöst erklärt worden ist, können die Gemeinden einzeln agieren und nach der Zustimmung durch das Innenministerium gilt das Gemeindegebiet als eigenständiger Flächennutzungsplan, der dann im zweiten Schritt nach der Erarbeitung eines Potenzialplanes für die angestrebte Entwicklung in den nächsten Jahren mit einer „ersten“ Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Westerhorn versehen werden kann. Nach einer kurzen Diskussion wird die folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung beschlossen:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeinde Westerhorn beschließt die Auflösung der Planungsgemeinschaft im Rahmen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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