Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Wortprotokoll |
Herr Jens Fischer informiert die Anwesenden zunächst darüber, dass der diesjährige Dorfputz in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen am Donnerstag, dem 02. April 2015 stattfinden wird. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr auf dem Parkplatz der Gaststätte „Zur Tankstelle“ in der Rosentwiete.
Weiter informiert Herr Fischer die Anwesenden darüber, dass der Container für Kunststoff und 2 Anhänger für Schrott in altbewährter Form am Wochenende 8. und 9. Mai aufgestellt werden.
Über diese Termine werden die Bürger durch eine Postwurfsendung informiert. Diese Postwurfsendung soll ebenfalls Hinweise auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und den Heckenrückschnitt zu öffentlichen Flächen enthalten. Desweiteren soll darüber informiert werden, dass eine Abgabe von Silofolien und Plastikfolien bei der Firma Otto Frauen in Westerhorn möglich ist.
Herr Frithjof Schmidt informiert die Anwesenden wie bereits im Umweltausschuss über die Pflichten, die die Gemeinde im Rahmen der SÜVO für die Pflege und Unterhaltung von Regenrückhaltebecken zu erledigen hat. Er schlägt eine sogenannte To-Do-Liste für die Gemeinde vor. Eine entsprechende Informationsbroschüre soll allen Gemeindevertreterinnen, Gemeindevertretern sowie den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Herr Albert Jung erinnert an die Aufstellung von 30-km/h-Schildern oder die Einrichtung einer 30er-Zone in der Dorfstraße. Hierüber ist bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2014 beraten worden.
Hinweis der Verwaltung: Zum Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 hat das örtliche Ordnungsamt die folgende Stellungnahme abgegeben: Es sind keine Vorgänge über einen Antrag beim Straßenverkehrsamt für eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Dorfstraße in Brande-Hörnerkirchen vorhanden. Im Allgemeinen wurde mitgeteilt, dass Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Bisher liegen der Verwaltung solche Mitteilungen über eine Gefährdungslage nicht vor. Hier hat die Verwaltung darauf hingewiesen, wie das Straßenverkehrsamt in ähnlichen Fällen entschieden hat. Sollte sich die Gemeinde trotzdem entscheiden, einen entsprechenden Antrag zu stellen, so wäre es angebracht, wenn schon Zahlen aus einer Verkehrszählung, von Geschwindigkeitsmessungen und Polizeiberichten über etwaige Verstöße vorhanden sind. Die Verwaltung bittet in diesem Fall um eine Rückmeldung über das geplante weitere Vorgehen – soll eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden oder ein entsprechender Antrag gestellt werden ?
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