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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Straßenbeleuchtung  

Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
 
Wortprotokoll

 

Bereits in der vergangenen Sitzung wurde über die Erneuerung der vorhandenen Laternen in der Gemeinde Westerhorn durch den Einbau von LED-Lampen beraten. In der Gemeinde Westerhorn sollen kurzfristig 10 verschiedene Musterlampen aufgestellt werden. Vorschge für passende Standorte werden von dem beauftragten Ingenieur ermittelt und der Gemeinde zur Entscheidungsfindung vorgestellt. Danach kann die Gemeinde entscheiden, welche Ausführung sie bevorzugt. Herr Harry Unger legt den Anwesenden eine seit der letzten Sitzung von ihm erstellten Liste über die vorhandenen Laternen in der Gemeinde und entsprechende Fotos der Laternen vor. In der Gemeinde sind nach seiner Feststellung verschiedene Laternen vorhanden. An den Kreuzungen sind Laternen mit rund 8 Metern he vorhanden, während die weiteren Laternen im Verlaufe der Gemeindestraßen eine Höhe von rund 6 Metern aufweisen. Besondere Laternen stehen in einigen Bereichen der Gemeinde wie zum Beispiel Im Hufeisen, am Fußngertunnel der Bahn und in einigen B-Plan-Gebieten.

Entgegen der Feststellung während der letzten Sitzung sind allerdings in der Gemeinde Westerhorn insgesamt 129 Laternen vorhanden. Das bedeutet, dass bei Kosten von 500,00 € pro Laterne insgesamt 64.500,00 € plus eventuell notwendiger Reparaturen durch die Gemeinde zu zahlen sind und somit im Haushalt eingeplant werden müssen.

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass zunächst die Musterlaternen aufgestellt werden sollen, um dann eine Entscheidung zu treffen, welche von diesen Laternen genommen werden soll und danach erst die Mittel im Haushalt der Gemeinde einzustellen. 

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