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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds und Festsetzung der Realsteuerhebesätze  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2014-286 Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds und
Festsetzung der Realsteuerhebesätze
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Henning erläutert den Sachverhalt und geht noch einmal ausführlich auf die Gründe für die Anhebung der Realsteuerhebesätze ein.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015, die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 2015 wie folgt festzusetzen:                            Grundsteuer A =               370 v. H.
                    Grundsteuer B =               390 v. H.
                    Gewerbesteuer =               370 v. H..


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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