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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Geltungsbereich der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage hier: Niederschlagswasser  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2014-246 Geltungsbereich der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage
hier: Niederschlagswasser
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter Knaak
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Winter erläutert die Vorlage.

 

Herr Harms weist daraufhin, dass die Barmstedter Straße noch nicht in den Geltungsbereich berücksichtigt worden ist. Er bittet um Überprüfung.

 

Herr Fischer weist ebenfalls daraufhin, dass zwei Wohnhäuser in der Dorfstraße nicht in den Geltungsbereich berücksichtigt worden sind. Er bittet ebenfalls um Überprüfung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung legt den Geltungsbereich für die öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung gemäß anliegenden Lageplan fest.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen: 13             

 

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