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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Geltungsbereich der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage hier: Niederschlagswasser  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2014-246 Geltungsbereich der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage
hier: Niederschlagswasser
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Peter Knaak
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Knaak geht auf die Eckdaten der Vorlage ein und gibt den Ausschussmitglieder weitere Hinweise zum Lageplan des Geltungsbereichs der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage für das Niederschlagswasser.

Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung gebeten, die Barmstedter Straße noch einmal genauer anzuschauen und ggfs. in den Geltungsbereich aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich für die öffentliche Einrichtung zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung gemäß anliegenden Lageplan festzulegen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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