Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

4

 

4.1. Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2007

       hier: Benennung von Teilnehmern für die Bürgerdelegation

                des Landes Schleswig-Holstein

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern richtet in diesem Jahr die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit aus. Zu den Feierlichkeiten sollen Bürgerdelegationen aus den Bundesländern eingeladen werden. Das Land Schleswig-Holstein hat gebeten, ehrenamtlich tätige Personen zu benennen. Es werden vor allem Personen gesucht, die sich stark im sozialen Bereich engagieren oder Personen, die unter Einsatz ihres Lebens Menschen gerettet haben. Die Teilnehmer werden stellvertretend für alle verdienstvollen Bürger Schleswig-Holsteins vom 02. bis 04. Oktober 2007 an den Feierlichkeiten teilnehmen. Den Teilnehmern entstehen keine Kosten. Der Kreis Pinneberg hat die Kommunen mit Schreiben vom 23.03.2007 gebeten, bis zum 10. Mai 2007 ein bis zwei Vorschläge mit einer aussagekräftigen Würdigung des Engagements zu machen. Vorschläge aus dem Bereich der Stadt Barmstedt können bis zu diesem Termin im Vorzimmer des Bürgermeisters abgegeben werden.

 

4.2. Förderung freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse gemäß § 25 f FAG

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen bilden ab 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft. Der vereinbarte freiwillige Verwaltungszusammenschluss wird mit einer Zuweisung in Höhe von 250.000 EUR gefördert. Landesweit erfüllen in diesem Jahr 29 Verwaltungszusammenschlüsse die Voraussetzungen für die Förderung. Im Rahmen einer zentralen Veranstaltung in Nortorf am 20. April 2007 wird der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein die Zuwendungsbescheide persönlich überreichen.

 

4.3. Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule

 

Die Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule ist im KIF-Sonderprogramm Schulbausanierung mit einem Volumen von insgesamt 1.151.200 EUR berücksichtigt. Die Förderrichtlinien laufen Ende 2007 aus. Eine Förderung über das Jahr 2007 hinaus ist deshalb nicht mehr möglich. Da die bisher bewilligten Mitteil aber bei weitem nicht zur Finanzierung der ermittelten Sanierungskosten von rd. 3,5 Mio. EUR ausreichen, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 20. März 2007 beim Bildungsministerium die Aufstockung der Fördermittel und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme noch im Rahmen des Förderprogramms 2007 beantragt. Das Fördervolumen sollte dabei mindestens die Höhe der von der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Jahr 2002 ermittelten Sanierungskosten von rd. 2,1 Mio. EUR erreichen. Die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Pinneberg haben eine Durchschrift des Antrages mit der Bitte um Unterstützung erhalten.

 

4.4. Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2007

 

Der Landrat des Kreises Pinneberg, Kommunalaufsicht, hat die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2007 am 27. Februar 2007 genehmigt. In dem Begleitschreiben wird festgestellt, dass sich die Finanzlage der Stadt leicht entspannt. Durch die Abschlüsse der Haushalte 2005 und 2006 konnte die Zunahme des ohnehin schon aufgelaufenen Fehlbetrages weitgehend gestoppt werden. Dieses erfreuliche Ergebnis darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen werden kann. Der Überschuss in Abschnitt 90 stellt sich zwar zu den vergangenen Jahren zunehmend positiv dar, ist aber nach wie vor nicht geeignet, die Kosten für die notwendigen Investitionen im Vermögenshaushalt abzudecken. Insofern bleibt die Stadt aufgefordert, den eingeschlagenen Weg zur Konsolidierung des Haushalts konsequent fortzusetzen. Dabei sind die in der Vorlage bzw. im Vorbericht aufgeführten Maßnahmen sicherlich geeignet, den Verwaltungshaushalt mittelfristig zu entlasten. Ob dies im Zusammenhang mit den leicht positiv veränderten Rahmenbedingungen letztlich ausreichen wird, bleibt abzuwarten. Bezüglich der Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass die vom Architekten ermittelten Kosten von über 5 Mio. EUR nicht zu finanzieren sind.

 

4.5. Überörtliche Prüfung der Stadt Barmstedt für die Haushaltsjahre 2001 bis 2003

 

Mit Schreiben vom 27. Februar 2007 teilt der Landrat des Kreises Pinneberg, Gemeindeprüfungsamt, in der o. a. Angelegenheit mit:

 

„…, das vorgenannte Prüfungsverfahren konnte seinerzeit aufgrund des anhängigen  staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht förmlich eingestellt werden. Presseberichten zufolge ist das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft inzwischen beendet worden. Aus diesem Grund wird das Prüfungsverfahren nunmehr abgeschlossen. Es wird gebeten, den Hauptausschuss entsprechend zu informieren.“

 

Hierzu merkt Bürgermeister Hammermann an:

 

1.      Das Gemeindeprüfungsamt beruft sich hinsichtlich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Presseberichte. Presseberichte zur Grundlage von behördlichen Entscheidungen zu machen ist mehr als befremdlich.

 

2.      Nach § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz hat die kommunale Körperschaft zu dem Ergebnis der Prüfung gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird. Nach Auswertung kann die Prüfungsbehörde ergänzende Stellungnahmen anfordern. Die Prüfungsbehörde teilt der Kommunalaufsichtsbehörde das Ergebnis der Auswertung mit und kann aufsichtsbehördliche Maßnahmen anregen. In Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde entscheidet die Prüfungsbehörde dann über den Abschluss des Prüfungsverfahrens.

 

3.      Das nach dem Kommunalprüfungsgesetz vorgeschriebene Verfahren wurde wie unter Ziffer 2 beschrieben durchgeführt. Aus der vorliegenden Verfügung zum Abschluss des Verfahrens kann nur geschlossen werden, dass das Gemeindeprüfungsamt und die Kommunalaufsichtsbehörde zu den einzelnen Sachverhalten die Stellungnahmen der Stadt Barmstedt akzeptieren. Auf jeden Fall aber werden zu den von der Stadt Barmstedt vertretenen Standpunkten keine inhaltlichen Ausführungen mehr gemacht.     

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner