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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn, für das Gebiet in der Dorfstraße, westlich der Straße Im Hufeisen und südlich des Birkenweges /Heßberg hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2014-174 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn, für das Gebiet in der Dorfstraße, westlich der Straße Im Hufeisen und südlich des Birkenweges /Heßberg
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

­Herr Reimers erläutert die Vorlage.


Beschluss:

1. Für die 4 Gemeinden des Amtsgebietes Hörnerkirchen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 12. Änderung für das folgende Gebiet aufgestellt:

 

Gemeinde Westerhorn, Dorfstraße, westlich der Straße Im Hufeisen und südlich des Birkenweges /Heßberg.

 

Planungsziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche (W)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPLaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Mit der Planung wird das Büro Maysack-Sommerfeld, Barmstedt, beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen: 11                           

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