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Auszug - Feststellung des Planungstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Alfred Marx erklärt, dass der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeindevertretung empfiehlt, den Planungsstand nach § 33 Baugesetzbuch festzustellen.
Herr Jörg Bucher ergänzt, dass es durch die Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB möglich ist, vor Rechtskraft des Bebauungsplanes bereits Baugenehmigungen für Bauvorhaben zu erteilen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife/ den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 12
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Herr Kay Sierk betritt wieder den Saal und nimmt ab TOP 23 wieder an der Sitzung der Gemeindevertretung teil.
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