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Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt geht auf die Beratung im Bauausschuss und den vorgebrachten Änderung ein.
Frau Herrmann erkundigt sich, wie groß der Kinderspielplatz sein wird und in welche Kategorie dieser eingestuft ist.
Herr Schmidt teilt mit, dass dies im Erschließungsvertrag festgelegt wird.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung im Bauausschuss beschließt die Stadtvertretung:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich „Hamburger Straße / Mühlenweg“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (17)
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