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Auszug - Abwassergebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Johannsen kommt zu Punkt 5. und bittet Herrn Freyermuth, die Tischvorlage zu erläutern. Aufgrund von Widersprüchen gegen die mit der Verbrauchsabrechnung erstellten Gebührenbescheide für Abwasser, wurde ein Fachanwalt in Kiel zur Beratung herangezogen. Der Anwalt bestätigte die Richtigkeit der Kalkulation und damit der Bescheide, empfiehlt jedoch, die Beschlussfassung der Änderung zur Abwassergebührensatzung aus formalen Gründen zu wiederholen. Die Stadtwerke hatten in der ursprünglichen Vorlage einen Unterdeckungsbetrag von 48 T€ angegeben. Dieser Betrag wurde nachträglich von Wirtschaftsprüfern korrigiert und mit 54.557,52 € festgestellt. Die Werkleitung hatte daraufhin entschieden, dass die beschlossene Gebührenanpassung auch hierfür ausreichend ist, da die maximalen Ausgleichsfristen nach KAG eingehalten werden. Diese so genannte „Leitentscheidung darf jedoch nicht vom Werkleiter getroffen werden, sondern ist zu beschließen. Der Werkausschuss und die Stadtvertretung haben zu entscheiden, ob dieser höhere Betrag durch eine weitere Anhebung des Gebührensatzes innerhalb von ca. zwei Jahren ausgeglichen werden soll oder mit dem bisherigen Gebührensatz in einem Zeitraum von ca. drei Jahren zum Ausgleich kommen soll.
Keine Wortmeldungen.
Der Vorsitzende kommt zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung auf der Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Kalkulation des Niederschlagswassergebührensatzes als Satzung zu beschließen.
Anlagen:
1. Entwurf einer 3. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
2. Kalkulation des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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