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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einführung der Niederschlagswassergebühr  

Sitzung der Einwohnerversammlung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 2
Gremium: Einwohnerversammlung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll

Die Einführung der Niederschlagswassergebühr in der Gemeinde wird von Herrn Lantau vorgestellt. Die Einführung beruht auf der Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg und muss im Rahmen der Gesetze  und Satzungen umgesetzt werden. Herr Lantau geht auf die Gebührenveranlagung der bisherigen Berechnung und die Neufassung ein.

Nachfolgend erläutert Herr Knaak die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede zwischen Siel- und Gemeindeverband und stellt relevante Auszüge aus der Abwassersatzung vor. Es wird die neue Abwassersatzung vorgestellt und die Zusammensetzung erläutert. Abschließend wird von Herrn Knaak der an die Bürger versandte Fragebogen, der Grundlage der Datenerhebung und Berechnung ist, erklärt.

Herr Rennekamp stellt die Zusammenstellung der Daten für die Erhebung und die Ausfüllung des Fragebogens anhand eines Beispiels vor.

Nach Vorstellung der Einführung der Niederschlagswassergebühr wird darauf hingewiesen, dass bei künftigen Veranstaltungen Mikrofone und Lautsprecher genutzt werden sollten.

Ein Bürger reicht eine Liste, die als Alternative für die Erhebung der Daten genutzt werden kann, mit der Bitte diese auch zu prüfen, ein.

Es wird gefragt, warum der Fragebogen vor einer Informationsveranstaltung versandt wird. Mit der heutigen Veranstaltung soll den Bürgern der Fragebogen bei Bedarf erläutert werden.

Angefragt wird, warum keine Befreiungsanträge vom Anschluss und Benutzungszwang beigefügt worden sind. Es wird mitgeteilt, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Anträge auf Anfrage zugeschickt bekommen oder diese formlos einreichen nnen.

Die Beispielberechnung enthält keine Zahlen zur Höhe der Niederschlagswassergebühr. Erläutert wird, dass eine Nennung von Zahlen erst nach der Erhebung aller Daten möglich ist, da dann eine Umlage bzw. Berechnung erfolgen kann.

Angeregt wird, dass es einen Beratungsservice zu dem Thema im Amtshaus Hörnerkirchen geben sollte. Diese wird am 28.04.2014 sowie am 06.05.2014 jeweils von 14.00 16.00 Uhr stattfinden.

Es werden folgende Fragen gestellt:

-          Sind „Mischkanäle“ ebenfalls betroffen?  > Ja, denn es erfolgt eine Auftrennung der Einrichtungen nach anerkannten Rechtsgrundsätzen sowie der Vermögensaufteilung.

-          Was ist unter Versiegelung zu verstehen bzw. was muss angegeben werden? > Es ist die komplette Fläche anzugeben, daraufhin erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und ggf. eine Prüfung auf Durchlässigkeit. Etwa 10 % werden geprüft. Zur Beurteilung wird auf § 19 Baunutzungsverordnung verwiesen.

-          Ist der Außenbereich ebenfalls betroffen? > Ja, liegt ein Anschluss an das Entsorgungsnetz vor, so ist eine Gebührenpflicht gegeben.

-          Wer ist berechtigt das Formular auszufüllen? > Grundstückseigentümer, es ist rechtlich ausreichend wenn einer angeschrieben worden ist.

 

 

 

 

 

-          Warum erfolgt keine Anfrage der Verwaltung bei dem Katasteramt über die Grundstücke? > Es soll die Einbindung der Bürger erfolgen, da diese die konkreteren Angaben zu ihren Grundstücken machen können.

-          Sind Regenrückhaltebecken auch betroffen? > Ja, denn es ist eine Einrichtung der Ortsentwässerung.

-          Warum werden Gebühren erhoben, wenn Investitionen folgen könnten? > Es erfolgt alle drei Jahre eine regelmäßige Prüfung der Gebühren. Investitionen wären über Beiträge zu finanzieren.

-          Sind Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen betroffen? > Ja.

-          Ist die Menge an Niederschlagswasser ausschlaggebend für die Höhe der Gebühren? > Nein, der Unterhaltungsaufwand ist Grundlage für die Umlage.

-          Liegt eine Ausnahme als versiegelte Fläche vor, bei der Ableitung des Wassers in Regentonnen etc.? >  Nein, bisher fällt dies nicht in den Ausnahmebereich.

Nach Beantwortung der Fragen werden keine weiteren Anregungen gemacht und Herr Winter bedankt sich für die rege Teilnahme an der Einwohnerversammlung.

 

 

 

 

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