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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden - Haushaltsjaghre 2008-2012- Hier:Gemeinde Bokel  

Sitzung des Finanzausschusses Bokel
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Bokel Mühle
Ort: Neel-Greve-Strasse 2, 25364 Bokel
VO/2014-066 Stellungnahme zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden
- Haushaltsjaghre 2008-2012-
Hier:Gemeinde Bokel
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

  1. Herr Thomas Rohde fragt nach dem auf Seite 11 und 12 im Prüfungsbericht aufgehrten Hinweis, dass die erhaltenen Investitionszuschüsse und Beiträge der Gehrenkalkulation eine Auflösung vorsehen. Frau Uber und Frau Neumann berichten, dass eine Auflösung dieser Sonderposten nicht vorgenommen wird.

 

  1. Frau Tropschug und Frau Karstensen bemängeln, dass das Inhaltsverzeichnis des Prüfungsberichtes nicht zum Prüfungsbericht passt. Aerdem steht bei vielen Seitenangaben der Hinweis „Fehler! Textmarke nicht definiert“. Dieses erschwert die Durchsicht des Prüfungsberichtes.

 

  1. Frau Tropschug fragt nach, warum auf Seite 21 im Prüfungsbericht bei den Investitionen / Investitionsförderung bei den eigenen Baumaßnahmen ein Minusbetrag ausgewiesen wird. Frau Uber erläutert, dass es sich hierbei um Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus Vorjahren handelt. Dadurch wird das Ergebnis verbessert.

 

  1. Frau Tropschug fragt nach, was unter dem im Prüfungsbericht auf Seite 23 aufgehrten Finanzierungssaldo zu verstehen ist. Frau Uber erläutert hierzu ausführlich, wie der kamerale Haushaltsausgleich funktioniert.

Beschluss:

 

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die von der Verwaltung erfolgte Erwiderung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindeprüfungsamt inhaltlich von der Beschlussfassung zu informieren und das Vorliegen des Berichtes bekanntzumachen und auszulegen. Hierbei sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu gehrleisten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:              4             

Nein- Stimmen:              0             

Enthaltungen:              0

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