Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgervorsteher Christian Kahns berichtet zunächst, dass er fristwahrend durch die Bürgermeisterin davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Beschluss der Stadtvertretung vom 11.02.2014, den Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit aufzunehmen, rechtwidrig ist und somit diesem zu widersprechen ist. Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit gem. § 35 GO. Die Öffentlichkeit kann nur ausgeschlossen werden, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Hierüber ist im Einzelfall zu beraten.
Der Bürgervorsteher weist redaktionell darauf hin, dass zum Tagesordnungspunkt 15 eine Tischvorlage mit einem neuen Lageplan vorliegt und somit über die Vorlage (VO 2014-071-1) beraten wird und der Tagesordnungsunkt 17 sich nicht nur auf die Stadtwerke sondern auch auf die Stadt Barmstedt bezieht. Gemäß Einladung beantragt der Bürgervorsteher die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit für die Tagesordnungspunkte 19-24. Eine Aussprache unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist nicht beantragt.
Beschluss:
Dem Antrag des Bürgervorstehers wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (15)
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