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Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013
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Wortprotokoll |
Die Ausschussmitglieder beanstanden, dass verschiedene Ansätze sehr hoch geplant sind. Insbesondere wird hier auf den Ansatz der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage verwiesen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Ansätze werden aufgrund der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des letzten Haushaltsjahres sowie planbare Ausgaben und Einnahmen im kommenden Haushaltsjahres durch die Fachämter geplant und später durch die entsprechenden Gremien beschlossen.
Der hohe Ansatz der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird im Vorbericht des
1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2013 erläutert.
Anbei liegt eine Kopie, des gesamten Vorberichts der Nachtragshaushaltssatzung.
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