Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umweltausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umweltausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Umweltausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mo, 18.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 14.03.2011      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes a)Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden b)Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes c)Billigung der Begründung d)Vorlage bei der Genehmigungsbehörde e)Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VO/2011-906  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen geprüft. Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    07.07.2011 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 9 - (offen)
   

 

 

   
    18.07.2011 - Umweltausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

 

1.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen geprüft. Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizugen.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.

 

3.       Die Begründung wird gebilligt.

 

4.       Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1) :

 

Ja- Stimmen:       4             

Nein- Stimmen:   3             

Enthaltungen:      0             

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2) :

 

Ja- Stimmen:       4             

Nein- Stimmen:   3             

Enthaltungen:      0             

 

 

Abstimmungsergebnis zu 3) :

 

Ja- Stimmen:       4             

Nein- Stimmen:   3             

Enthaltungen:      0             

 

 

Abstimmungsergebnis zu 4) :

 

Ja- Stimmen:       4             

Nein- Stimmen:   3             

Enthaltungen:      0             

 

 

   
    01.08.2011 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss: zu a)

 

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen geprüft (siehe Anlage).

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Beschluss zu b - d

b.       Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.

 

c.       Die Begründung wird gebilligt.

 

d.       Das Fachamtr Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Beschluss zu e

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der

Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des

gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden

Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen

und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich

bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der

Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: zu a)

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              0

 

Abstimmungsergebnis: zu b und d)

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              0

 

Abstimmungsergebnis: zu e)

 

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Ö 7  
Aufstellung des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Ausweisung eines Sondergebietes "Einzelhandel" auf einer Fläche von rund 0,54 ha im südöstlichen Gemeindegebiet an der Ecke Rosentwiete / Lindenstraße a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
VO/2011-905  
Ö 8  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner