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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der Norderstraße (nördlich), südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/2022-082 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
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25.04.2022 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 15 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | | Nein- Stimmen: | | Enthaltungen: | |
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02.05.2022 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 5 - (offen) |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 1 | Enthaltungen: | |
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28.06.2022 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 21 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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