Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 05.12.2012 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-292 | |||||
Ö 7 | Jahresrechnung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-296 | |||||
Ö 8 | 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans | VO/2013-327 | |||||
Ö 9 | 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes | VO/2013-330 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
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14.02.2013 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Es waren keine Vertreter wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig!
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Ö 10 | Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 26.05.2013 | VO/2013-321 | |||||
Ö 11 | Verkauf Schlauchwagen der FFW als Zuschuss an die Kameradschaftskasse | VO/2013-320 | |||||
Ö 12 | Sachstand Motorcrossbahn | ||||||
Ö 13 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 14 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 15 | Bauanträge | ||||||
N 16 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76