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Umweltbezogener Gesundheitsschutz


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der umweltbezogener Gesundheitsschutz befasst sich unter anderem mit Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Schadstoffen im Trinkwasser oder mit der Badegewässerhygiene.


Zu einem wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gehört auch der Aspekt des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (UGS). Der UGS befasst sich mit umweltbezogenen Gesundheitsrisiken. Seine Aufgaben beinhalten, bei biologischen, chemischen und physikalischen Belastungen (Noxen)

  • eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen,
  • die Risiken zu bewerten und gegenüber den Betroffenen und der Öffentlichkeit zu kommunizieren,
  • dabei gegebenenfalls durch eigene Untersuchungen die Datenlage für eine sachgerechte umweltmedizinische Beurteilung zu schaffen.

Wichtige Themen des UGS sind u.a. Belastungen der Innenraumluft, Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, Fremdstoffe in der Muttermilch, Schadstoffe im Trinkwasser, Badegewässerhygiene.

 

  • An die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte,
  • oder an das Landesamt für soziale Dienste (LAsD), Dezernat 34.

 

  • Beratungen im Rahmen des UGS sind kostenfrei.
  • Untersuchungen der Muttermilch auf Fremdstoffe beim Landesamt für Soziale Dienste sind kostenfrei.
  • Für andere Leistungen können Kosten anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 9 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

§ 9 GDG

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  


Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Aufgrund der aktuelle Corona-Pandemie ist ein Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich.

Es ist zu beachten, dass seit Mittwoch, den 24.11.2021 für die Kreisverwaltung Pinneberg die "3G-Regelung" gilt. Ein Zutritt ist dann nur noch für geimpfte, genesene oder getestete (Selbsttest reicht nicht aus) Personen möglich.

Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.


Landesamt für soziale Dienste - Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Tel: 04321 913-5   |   Fax: 04321 913-980
E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


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