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Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.


Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.

Kurztext

  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • Mindestalter 18 Jahre
    • für einen Jugendtagesjagdschein: Mindestalter 16 Jahre

 

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

 

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

 

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

 

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.

Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  
E-Mail: waffen.jagd.ordnung[at]kreis-pinneberg.de
Web: kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Bev%C3%B6lkerungsschutz_%20Zuwanderung%20und%20Gesundheit/Fachdienst%20Sicherheit_%20Verbraucherschutz%20und%20Migration/Abteilung%20Sicherheit%20und%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/Ordnungsangelegenheiten.h


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