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Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Eine Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.


Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf Antrag möglich für

  • Empfänger von Sozialhilfe,
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
  • Asylbewerber,
  • Sonderfürsorgeberechtigte,
  • BAföG-Empfänger und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (die nicht bei den Eltern leben),
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen,
  • Empfänger von Pflegegeld und Pflegezulagen,
  • taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Der Rundfunkbeitrag für Schwerbehinderte, die nicht als Empfänger einer der vorgenannten Leistungen von der Zahlungspflicht befreit sind, wird auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt.

Verfahrensablauf:

Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen RF, die von der bisherigen Rundfunkgebühr befreit waren, werden zum 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus den vorgenannten finanziellen Gründen möglich ist. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrundeliegenden Bescheids.

Wenn Sie mit einem Feststellungsantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neunten Buch - (SGB IX) die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" (= Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht) beantragen, erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem zuständigen Versorgungsamt ein Antragsformular des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ). Dieses Formular können Sie auch online von den Internetseiten des Beitragsservices herunterladen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen leiten Sie dieses möglichst umgehend ausgefüllt und unterschrieben an den Beitragsservice weiter.

Eine Übersicht über die Einzelheiten der Befreiungsgründe und –voraussetzungen und nähere Erläuterungen zur Ermäßigung finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservices.

Beitragsservice

 

Das Onlineportal "Der neue Rundfunkbeitrag" ist die erste Anlaufstelle. Dort finden Sie alle erforderlichen Formulare und Onlinehilfen.

Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch, Tel.-Nr. 018 59995 0888, an den Beitragsservice werden.

Der neue Rundfunkbeitrag

 

Die Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung beginnt frühestens mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids über die Sozialleistung oder das RF-Merkzeichen beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids gestellt wird.
Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

 

Keine

 

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich beim Beitragsservice zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen.

Für Taubblinde genügt eine ärztliche Bescheinigung.

 

Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Beitragsservices zur Verfügung.

Häufig werden die Vordrucke auch von den Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen für Sie bereitgehalten.

Beitragservice - Antragsformulare

 

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: soziales[at]stadt-barmstedt.de


Öffnungszeiten:

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag

08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag

08:00-12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)

Frau D. Can-ÖzdemirIcon Vcard

Tel: 04123 681-182  
|   Zimmer: 0.17  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)

Herr H. GülckIcon Vcard

Tel: 04123 681-180  
|   Zimmer: 0.07  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)

Frau M. KrügerIcon Vcard

Tel: 04123 681-184  
|   Zimmer: 0.06  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Soziales, Kindertagesstätten, Jugend, Senioren)

Frau B. SchaugsdatIcon Vcard

Tel: 04123 681-181  
|   Zimmer: 0.05  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

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