Mitfahrzentrale: Anzeige
Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Handwerkskammer-Verzeichnis: Einfache Tätigkeiten - Eintragung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Corona-Regelung für Kundenbesuche
Helfen Sie mit, das Corona-Infektionsrisiko für Sie und unsere Mitarbeiter/innen so gering wie möglich zu halten, und tragen Sie freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder medizinische „OP“-Maske). Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail weiter, sodass ein persönlicher Besuch für Sie gar nicht erst erforderlich ist.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info@stadt-barmstedt.de
stadt-barmstedt.de-mail.de
amt-hoernerkirchen.de-mail.de
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