Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.
Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.
Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.
Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
- Behindertenberatung und
- Gesundheitsberichterstattung.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Keine
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-0
|
Fax:
+49 4121 4502-93332
E-Mail:
info[at]kreis-pinneberg.de
Web:
www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Soziales_+Jugend_+Schule+und+Gesundheit/Fachdienst+Gesundheit.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuelle Corona-Pandemie ist ein Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich.
Es ist zu beachten, dass seit Mittwoch, den 24.11.2021 für die Kreisverwaltung Pinneberg die "3G-Regelung" gilt. Ein Zutritt ist dann nur noch für geimpfte, genesene oder getestete (Selbsttest reicht nicht aus) Personen möglich.
Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.
Corona-Regelung für Kundenbesuche
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