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Kulturförderung: Antrag


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.


Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

 

  • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
  • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

 

Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

 

Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kulturförderung der Landesregierung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift:

Postfach 7145
24171 Kiel


VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Schule, Kultur, Sport

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: schulekultursport[at]stadt-barmstedt.de


Öffnungszeiten:

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag

08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag

08:00-12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Schule, Kultur, Sport)

Frau S. RiepenIcon Vcard

Tel: 04123 681-207  
|   Zimmer: 0.09  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Schule, Kultur, Sport)

Frau B. SuderowIcon Vcard

Tel: 04123 681-201  
|   Zimmer: 0.08  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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