Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Kommunalaufsicht


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.


Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.

 

  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
    • der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.
  • An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
    • in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.

 

  • §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
  • §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
  • § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
  • § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).

§§ 120 ff. GO

§§ 59 ff. KrO

§ 19 AO

§ 20 GkZ

 

Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner