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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.


Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.

 

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  
E-Mail: info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
Web: www.kreis-pinneberg.de


Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau GrippIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2418   |   Fax: +49 4121 4502-92418
E-Mail: j.gripp[at]kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau KnappertIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2414   |   Fax: +49 4121 4502-92414
E-Mail: m.knappert[at]kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr)

Frau MünchauIcon Vcard

Tel: +49 4121 4502-2406   |   Fax: +49 4121 4502-92406
E-Mail: m.muenchau[at]kreis-pinneberg.de


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