Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Kurztext
- Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
- für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
- die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
- zuständig: untere Jagdbehörde
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung)
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-0
E-Mail:
waffen.jagd.ordnung[at]kreis-pinneberg.de
Web:
kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Bev%C3%B6lkerungsschutz_%20Zuwanderung%20und%20Gesundheit/Fachdienst%20Sicherheit_%20Verbraucherschutz%20und%20Migration/Abteilung%20Sicherheit%20und%20Bev%C3%B6lkerungsschutz/Ordnungsangelegenheiten.h
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76