Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauverwaltung und Umwelt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
|
Fax:
04123 681-260
E-Mail:
bauen[at]stadt-barmstedt.de
Web:
www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauverwaltung und Umwelt)
Tel:
04123 681-229
|
Zimmer:
2.05
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de