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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Löschung von Eintragungen

Löschungen von Eintragungen in die Handwerksrolle (z.B. wegen Aufgabe des Betriebes), müssen bei der Handwerkskammer beantragt werden.


Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber/innen von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer löschen lassen wollen (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen.

Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Löschung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

 

§ 13 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 13 HwO

 

Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


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Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


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