Haltung von Nutztieren: Anzeige
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner,
- Enten,
- Gänse,
- Fasane,
- Perlhühner,
- Rebhühner,
- Tauben,
- Truthühner,
- Wachteln,
- Laufvögel,
- Gehegewild,
- Kameliden,
- andere Klauentiere,
- Fische aus Aquakulturbetrieben,
- Bienen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
- Anschrift,
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
- Nutzungsart der Tiere und
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
- § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
- § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- Futtermittelkontrolle
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:
+49 4121 4502-2206
|
Fax:
+49 4121 4502-92324
E-Mail:
vetamt[at]kreis-pinneberg.de
Web:
www.kreis-pinneberg.de/Kreisverwaltung/Verwaltungsstruktur/Fachbereich+Ordnung/Fachdienst+Sicherheit+und+Verbraucherschutz/Veterin%C3%A4r_+und+Lebensmittelaufsicht.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Mitarbeiter (Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
Tel:
+49 4121 4502-2218
|
Fax:
+49 4121 4502-92218
E-Mail:
m.moeller[at]kreis-pinneberg.de
|
Zimmer:
2326
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76