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Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft

Wenn eine ausländische Gesellschaft in Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig werden will, muss dies bei der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden.


Wenn eine ausländische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig werden will, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer beziehungsweise vom geschäftsführenden Gesellschafter bei der zuständigen Stelle als Gewerbe angemeldet werden.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk Sie mit der Zweigniederlassung gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für den Handelsregister-/Genossenschaftsregister-Eintrag beim Amtsgericht: ein notariell beglaubigter Antrag mit folgenden Angaben

  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft,
  • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung,
  • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht,
  • die Rechtsform der Gesellschaft,
  • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
  • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt.

Für die Gewerbeanmeldung:

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Anmeldenden,
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
  • Auszug aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister,
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis.

 

Wenn Sie in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen einer ausländischen Gesellschaft betreiben, benötigen Sie die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

IHK - Gewerbeanmeldung

Ansprechpartner, Kontakte

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: ordnungsamt[at]stadt-barmstedt.de


Öffnungszeiten:

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag

08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Freitag

08:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag

08:00-12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Herr L. FeyerabendIcon Vcard

Tel: 04123 681-163  
|   Zimmer: 0.15  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Herr J. FröhlichIcon Vcard

Tel: 04123 681-161  
|   Zimmer: 0.13  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt)

Frau A. KosIcon Vcard

Tel: 04123 681-168  
|   Zimmer: 0.14  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

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